Land und Stadt Schwerin unterzeichnen Konsolidierungsvereinbarung

Staatssekretär Lenz: Land unterstützt Konsolidierung mit 20 Mio. EUR

Die Stadt Schwerin hat mit dem Beschluss der Stadtvertretung über ein Haushaltssicherungskonzept vom 15. Dezember 2014 den Weg zur Haushaltskonsolidierung eingeschlagen, um durch eigene Sparbemühungen die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Der Beschluss des Haushaltssicherungskonzepts war Grundvoraussetzung für den heutigen Abschluss einer Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land. Kann die Landeshauptstadt die darin vereinbarten Ziele umsetzen, erhält sie Konsolidierungshilfen aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds des Landes.

Der Staatsekretär im Ministerium für Inneres und Sport Thomas Lenz und die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Schwerin Angelika Gramkow haben heute die Konsolidierungsvereinbarung unterzeichnet.

„Ich begrüße es sehr, dass die Stadt die Chance auf eine nachhaltige Konsolidierung ihres Haushalts nutzt, es wird ein langer Weg, aber er ist unumgänglich, um für die Zukunft wieder leistungsfähig zu werden. Wir haben alle Haushaltsunterlagen der Stadt sehr gründlich geprüft und bewertet. Die Stadt wird in den nächsten Jahren ihre jährlichen Fehlbeträge deutlich verringern. Es freut mich, dass Schwerin als erste Kommune von dem Haushaltskonsolidierungsfonds profitieren kann“, sagte Staatssekretär Lenz.

„Die Landeshauptstadt wird mit dieser Konsolidierungsvereinbarung den bereits eingeleiteten strikten Sparkurs fortsetzen. Das wird große Anstrengungen kosten und nicht ohne weitere Härten umzusetzen sein. Wenn wir uns jetzt bis 2018 auf eine schrittweise Verringerung unseres Defizits festlegen, dann gewinnen wir als Kommune Gestaltungsspielräume zurück, die wir schon seit Jahren durch lange Zeiten der vorläufigen Haushaltsführung verloren hatten. Die kommunale Selbstverwaltung wird damit wieder gestärkt“, hebt Oberbürgerbürgermeisterin Angelika Gramkow die Vorteile der Vereinbarung mit dem Innenministerium hervor.

Mit der Vereinbarung verpflichtet sich die Stadt, alle Anstrengungen zu unternehmen, um auf Dauer den jahresbezogenen Haushaltsausgleich zu erreichen. Da dieses Ziel natürlich nicht von heute auf morgen erreicht werden kann, wurden für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 jeweils Teilziele vereinbart. Konkret bedeutet das, dass die Stadt durch die konsequente Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen nur noch Fehlbeträge bis zu der in der Konsolidierungsvereinbarung jeweils festgelegten Höhe erwirtschaften darf. Im Gegenzug hat sich das Ministerium für Inneres und Sport M-V verpflichtet, diese Anstrengungen durch finanzielle Hilfen zu honorieren. Die Stadt erhält für die Erfüllung der Teilziele für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 insgesamt 20 Mio. EUR Konsolidierungshilfe.

Der Haushaltskonsolidierungsfonds in Höhe von 100 Mio. EUR unterstützt Kommunen mit überdurchschnittlich großen strukturellen Haushaltsproblemen zusätzlich zu den jährlichen Zuweisungen aus dem Finanzausgleich. Die Mittel werden nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ eingesetzt. Voraussetzung ist deshalb, dass die Empfänger selbst alle Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung unternehmen und eigene Einsparungen erbringen. In einer Konsolidierungsvereinbarung zwischen dem Innenministerium und der antragsstellenden Kommune werden jeweils konkrete abrechenbare Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung festgeschrieben. Diese Vereinbarung stellt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinne des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes dar.

Quelle: Ministerium für Inneres und Sport

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