Landeshauptstadt gestattet Walpurgis-Feuer am 30. April

Nicht abgebrannte Osterfeuer sollten aber erst umgestapelt werden

Schwerin – Zu Ostern mussten viele Brauchtumsfeuer wegen des Wetters und des zu starken Windes abgesagt werden, diese können nun am 30. April ausnahmsweise nachgeholt werden – als Walpurgis-Feuer. Die Stadt bittet Veranstalter darum, die am Sonntag geplanten Walpurgis-Feuer beim Fachdienst Ordnung anzuzeigen – unter den Rufnummer 5452005 bzw. 5452410 bei Heiko Stolp und Jeannine Biastoch. Unbedingt müssen die zu Ostern aufgeschichteten Feuerstellen vor dem Abbrennen noch einmal umgestapelt werden, damit das Feuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird. Käfer, Wildbienen, Igel, Spitzmäuse, auch Vogelarten wie Zaunkönig, Rotkehlchen oder Heckenbraunelle suchen gern Unterschlupf in solchen Holz- und Geäststapeln. Die Brauchtumsfeuer dürfen nicht dazu genutzt werden, Grünschnitt aus dem Garten oder andere Abfälle zu verbrennen.

Die Feuerwehr gibt folgende Sicherheitstipps:

  • Offene Feuerstellen sind so zu betreiben, dass durch Funkenflug, Glut u. ä. keine Brände entstehen können. Gebäude, Anlagen, Einrichtungen sowie Nutzflächen dürfen nicht gefährdet oder in ihrer Nutzung beeinträchtigt werden.
  • Offene Feuerstellen müssen, sofern durch örtliche Bedingungen oder herrschende Windverhältnisse keine größeren Abstände erforderlich werden, zu angrenzenden Gebäuden und zu Lagern mit brennbaren Stoffen mindestens 100 Meter Entfernung haben. In allen anderen genannten Fällen sind gleichfalls den örtlichen Bedingungen oder herrschenden Windverhältnissen ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten.
  • Während des Betreibens sind offene Feuerstellen von mindestens einer geschäftsfähigen Person zu beaufsichtigen und unter ständiger Kontrolle zu halten.
  • Der für das Feuer Verantwortliche muss in der Lage sein, dass Feuer umgehend zu löschen, wenn das erforderlich werden sollte. Die dazu erforderlichen Geräte und Löschmittel (Schaufel, Handfeuerlöscher, Eimer mit Wasser) müssen vor Ort bereitgehalten werden. Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.
  • Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko! Brennbare Flüssigkeiten dürfen in keinem Fall wegen der damit verbundenen Gefahr der Stichflammenbildung in Flammen oder Glut gegossen werden.
  • Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden – in der Regel bis 24.00 Uhr – vollständig abgebrannt sein. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr. Offene Feuerstellen sind nach dem Betreiben vollständig abzulöschen.
  • Bei Windstärke 5 und mehr darf das Feuer nicht entzündet werden. Brennen Sie nicht zu viel Material auf einmal ab, vermeiden Sie gefährlichen Funkenflug. Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit. Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material.
  • Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Längere Kühlung führt zur Unterkühlung der betroffenen Person. Alarmieren Sie sofort den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112.
  • Um im Gefahrenfall einen Notruf absetzen zu können, muss eine Meldemöglichkeit (Telefon, Handy) in der Nähe vorhanden sein. Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren.

Hintergrund:
Die Walpurgisnacht am 30. April ist ein traditionelles nord- und mitteleuropäisches Fest, teilweise mit Feuerbrauch. Die Ursprünge reichen bis in die vorchristliche Zeit zurück. Der Name leitet sich von der heiligen Walburga ab, deren Gedenktag bis ins Mittelalter am Tag ihrer Heiligsprechung am 1. Mai gefeiert wurde.

Quelle: LHS
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