KKH informiert: Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen Behandlungskosten
Schwerin, 07.10.2008 – Sie sind nur drei Millimeter groß aber unangenehm und lästig: Kopfläuse. Vor allem im Herbst verbreiten sich die kleinen Tierchen in Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere bei Schul- und Kindergartenkindern. Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) in Schwerin rät, bei einem Lausbefall nicht gleich in Panik auszubrechen. „Jeder kann Kopfläuse bekommen, keiner muss sich dafür schämen“, so Sven Gäsert, Leiter des Serviceteams. „Wichtig ist nur, dass man alles unternimmt, um die kleinen Blutsauger möglichst schnell wieder loszuwerden.“ Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen hierbei: Für die Behandlung von Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr übernehmen sie die Kosten für bestimmte insektizidfreie Kopfläusemittel. Bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen erfolgt eine Kostenübernahme auch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
In Deutschland leiden jährlich schätzungsweise bis zu 1,5 Millionen Menschen an einem Kopflaus-Befall, darunter vor allem Kinder. Die meisten Infektionen treten im Spätsommer und Herbst auf. „Die Verbreitung der Kopflaus geschieht normalerweise durch direkten Haarkontakt, also zum Beispiel beim Schmusen, Kuscheln oder Necken“, erklärt Gäsert von der KKH. Häufig machen sich Kopfläuse durch auffälligen Juckreiz auf dem Kopf bemerkbar. Bei einem Verdacht sollten Eltern die Köpfe ihre Kinder genau kontrollieren. „Zum Aufspüren der kleinen Tierchen empfiehlt es sich, die Haare mit einem so genannten Läuse- /Nissenkamm über einem großen Bogen weißem Papier sehr sorgfältig auszukämmen. Auf dem Papier lassen sich sowohl Haare, an denen Nissen kleben, als auch Kopfläuse relativ gut erkennen“, so der Leiter des Servicezentrums.
Kinder mit Kopfläusen dürfen die Schule oder den Kindergarten einen Tag nach Behandlungsbeginn wieder besuchen. Die Eltern sind verpflichtet, die Gemeinschaftseinrichtung zu informieren, die dann das Gesundheitsamt unterrichten muss. „Den Lausbefall aus Scham zu verschweigen ist unklug“, betont Gäsert. „Geheimhaltung führt eher dazu, dass andere nicht aufmerksam gemacht werden und sich die Läuse weiter verbreiten können.“