Wer kennt sie nicht, die Suche nach den notwendigen Unterlagen, die für die Steuer oder die Rente benötigt werden. Deshalb empfiehlt die Agentur für Arbeit Schwerin die Bescheinigungen über den Bezug von Arbeitslosengeld I, die zurzeit verschickt werden, gut aufzubewahren.
Jeder Arbeitslose, der Leistungen von der Arbeitsagentur bezieht, erhält automatisch nach Beendigung der Zahlung einen Leistungsnachweis. Besteht die Arbeitslosigkeit über das Kalenderjahr hinaus, wird eine Zwischenbescheinigung ausgestellt. Da diese Nachweise auch für die Rente wichtig sind, ist es unbedingt empfehlenswert, sie sorgfältig aufzubewahren. „Bescheinigungen nachträglich zu erstellen ist aufwendig und die Erledigung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Bewilligung von Leistungsanträgen immer vorrangig durchgeführt wird. Außerdem werden innerhalb bestimmter Fristen die Daten vorschriftsmäßig gelöscht und die Akten vernichtet. Dann können diese Nachweise gar nicht mehr erstellt werden“, erläutert Guntram Sydow, Leiter der Schweriner Arbeitsagentur.