„Matschaugen“ und „Blender“ im Fokus polizeilicher Kontrollen

Polizei kontrolliert im Monat Oktober lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen. Auftaktkontrolle am 06.10.2010

Intakte Beleuchtungsanlagen an Fahrzeugen sind Grundvoraussetzungen, um für das sichere Fahren auf dunklen und trüben Straßen gerüstet zu sein. Mit Beginn der dunklen Jahreszeit entwickelt sich das Fahren mit Licht verstärkt zu einem Sicherheitsfaktor, denn nur wer ausreichend sieht und selbst gesehen wird minimiert Unfallrisiken. Leider ist diese Grunderkenntnis noch nicht bei allen Fahrzeugführern angekommen. Im vergangenen Jahr hat die Polizei auf den Straßen Westmecklenburgs rund 5.000 Mängel an Beleuchtungsanlagen von Fahrzeugen feststellen müssen. Das betraf  Kraftfahrzeuge wie auch Fahrräder.

Neben Defekten an Brems- und Rücklichtern stellt die Polizei auch immer wieder so genannte „Matschaugen“ und „Blender“ fest. Letztere gefährden durch ihre Blendwirkung erheblich Verkehrsteilnehmer im Gegenverkehr, was zu gefährlichen Situationen und Unfällen führen kann. Dabei ist das richtige Einstellen der Scheinwerfer oft nur eine Minutensache. Hierzu bieten im gesamten Monat Oktober Kraftfahrzeugprüf- und Überwachungsvereine sowie KFZ- Meisterbetriebe und Prüfstellen von Automobilklubs einen kostenlosen „Licht- Test“ für alle PKW an.

In diesem Zusammenhang appelliert auch der Leiter der Polizeidirektion Schwerin, Knut Abramowski, an alle Fahrzeugführer, einer intakten Beleuchtungsanlage an ihren Fahrzeugen mehr Augenmerk zu schenken. „Es gilt der rechtliche Grundsatz, wonach Fahrzeugführer vor Fahrtantritt die Beleuchtungseinrichtung zu kontrollieren haben.“, so der Behördenleiter, der für den Monat Oktober flächendeckende Kontrollen durch die Polizei ankündigt.

Neben den technischen Kontrollen an Kraftfahrzeugen stehen aber auch die Beleuchtungsanlagen an Fahrrädern zunehmend im Kontrollfokus der Polizei. Allein im Oktober letzten Jahres hat die Polizeidirektion Schwerin über 300 defekte Lichtanlagen an Fahrrädern registrieren müssen. Insbesondere Fahrradfahrer gehen ein sehr hohes Unfallrisiko ein, wenn sie im Dunkeln unbeleuchtet unterwegs sind. Sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern zwingen auch Autofahrer zu abrupten und gefährlichen Ausweich- bzw. Bremsmanövern.
Überdies wird Fahrradfahrern und Fußgängern in der dunklen Jahreszeit helle und reflektierende Kleidung empfohlen.

Im Zusammenhang mit den themenorientierten Kontrollen im Monat Oktober hier ein wichtiger Hinweis der Polizei zum richtigen Gebrauch der Beleuchtungsanlage an Kraftfahrzeugen: Eine weit verbreitete Unsitte ist es, dass Autofahrer missbräuchlich mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern unterwegs sind. Das Einschalten dieser Zusatzbeleuchtung ist nur bei widrigen Witterungsverhältnissen und schlechter Sicht zulässig!

Im Zuge der Auftaktkontrollen am 06. Oktober kommen direktionsweit ca. 100 Beamte zum Einsatz.

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