Mehr Geld für Familien mit geringen Einkommen

Kindergeldzuschlag steigt ab 1. Juli um 20 Euro monatlich

Eine gute Nachricht für Familien mit geringem Einkommen: Ab 1. Juli steigt für sie der Zuschlag zum Kindergeld. Er beträgt dann monatlich bis zu 160 € pro Kind – also 20 € mehr als bisher. Die Erhöhung war Bestandteil des Gesamtpakets Familienleistungen, das der Bundestag im letzten Jahr beschlossen hat. „Der Kindergeldzuschlag ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien. Offenbar wissen aber viele Eltern bisher gar nicht, ob ihnen diese Leistung zusteht. Deshalb möchte ich sie ermutigen, sich bei der zuständigen Familienkasse gezielt danach zu erkundigen“, sagt Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow.

Die Familienkasse gewährt den Zuschlag auf Antrag. Für Eltern, die diese Leistung bereits erhalten, tritt die Erhöhung nach Auskunft der Familienkasse ab 1. Juli automatisch in Kraft. Allerdings haben in der Landeshauptstadt Schwerin derzeit nur 83 Kindergeldbezieher den Zuschlag beantragt. Mit Stand von Juni 2016 wird er für 171 Schweriner Kinder gezahlt. Insgesamt gibt es in Schwerin 9.342 Kindergeldberechtigte, die für 14.404 Kinder Kindergeld beziehen.

Die Höhe des Zuschlages bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder, von denen aber bestimmte Beträge z.B. für die Warmmiete abgezogen werden (siehe Grafik). Zusätzlich können Bezieher des Kinderzuschlags für ihre Kinder auch Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehungsweise Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich. „Bei Fragen zur Antragstellung und zu ihrem konkreten Einzelfall sollten sich Eltern persönlich an die Kindergeldkasse Schwerin wenden“, rät die Oberbürgermeisterin.

 

Telefonnummer und Kontakt

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Tel: 0800 / 4 5555 33 (Zahlungstermine)
Fax: 0385/4503455
E-Mail: familienkasse-schwerin@arbeitsagentur.de

Telefonisch erreichbar von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18.00 Uhr. Der Anruf ist gebührenfrei. Bitte halten Sie bei telefonischen Anfragen immer Ihre Kindergeldnummer bereit.

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Quelle: LHS

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