Mehr Geld für Seiteneinsteiger im Schuldienst

Verordnung tritt am 28. November in Kraft. 694 Anträge von Seiteneinsteigern liegen im Ministerium vor

Fordert einen Konsumverbot für E-Zigaretten und E-Shishas an Schulen: Kulturminister Mathias Brodkorb (Foto: SPD)In Mecklenburg-Vorpommern sollen Seiteneinsteige-rinnen und Seiteneinsteiger im Lehrerberuf mit langjähriger Erfahrung künftig mehr verdienen. Die entsprechende Verordnung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur tritt morgen, am Sonnabend, dem 28. November 2015, in Kraft. Ziel ist es, Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit langjähriger Erfahrung anderen Pädagoginnen und Pädagogen im Schuldienst tariflich gleichzustellen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Laut Lehrerbildungsgesetz musste der Bildungsausschuss des Landtags der Verordnung zustimmen, bevor sie in Kraft treten konnte.

„Die neue Regelung sorgt für mehr Gerechtigkeit im Lehrerzimmer. Wir wollen mehr DDR-Abschlüsse im Lehrerberuf endlich als gleichwertig anerkennen“, bekräftigte Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Ich danke den Abgeordneten des Landtags für die konstruktive Mitarbeit und freue mich, dass sie dem Entwurf der Verordnung zugestimmt haben“, so Brodkorb. „Die Erarbeitung war anspruchsvoll, weil es in anderen Bundesländern keine vergleichbare Regelung gibt. Die Abstimmungen haben länger gedauert, als ich mir ursprünglich vorgestellt habe“, räumte der Minister ein. Mit der rechtskräftigen Regelung gebe es jetzt aber Gewissheit.

„Im Bildungsministerium liegen 694 Anträge von Lehrerinnen und Lehrern zur Anerkennung vor, die nun bearbeitet werden. Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen damit rechnen, dass sie vom Ministerium gebeten werden, Unterlagen nachzureichen, wenn ihre Unterlagen nicht vollständig sind“, informierte Bildungsminister Brodkorb. „Wir gehen davon aus, dass von der neuen Regelung in den kommenden Jahren bis zu 900 Personen profitieren können“, so Brodkorb. Für die Höhergruppierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern stellt das Land pro Jahr 6 bis 8 Millionen Euro bereit.

Es werden vier Gruppen von Lehrkräften unterschieden, die eine höhere Vergütung erhalten können. Zur ersten Gruppe zählen Personen, die kein Lehramtsstudium, aber ein Studium absolviert haben, aus dem sich zwei Unterrichtsfächer für den Schuldienst ableiten lassen (Bewährungszeit: 5 Jahre). Zur zweiten Gruppe gehören ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, die ein anderes Lehramt anstreben (Bewährungszeit: 5 bzw. 7 Jahre). Zur dritten Gruppe zählen Personen mit einem Hochschulstudium, aus dem sich ein Fach ableiten lässt (Bewährungszeit: 7 Jahre). Zur vierten Gruppe zählen Personen ohne ein Lehramt und ohne einen Hochschulabschluss (Bewährungszeit: 10 Jahre).

Quelle: Bildungsministerium MV

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