Meininger Staatsanwaltschaft urteilte über Wanderausstellung

Die Linke: Entscheidung der Meininger Staatsanwaltschaft zu Wanderausstellung „Neofaschismus in Deutschland“ ist klares Signal gegen Zensurversuche von CDU und FDP

Nicht nur in Schwerin, auch in Suhl hatte die Ausstellung „Neofaschismus in Deutschland“ politische Wellen geschlagen. Die Thüringer CDU hatte gegen den dortigen Veranstalter, das Suhler „Bündnis für Demokratie und Toleranz, gegen Rechtsextremismus“ Anzeige erstattet.  Auch die Suhler Chritdemokraten sahen in den Aussagen auf den zwei Ausstellungstafeln mit Zitaten von Roland Koch und Guido Westerwelle einen unzulässigen Angriff auf Vertreter demokratischer Parteien. Daraufhin wurden die zwei Tafeln von der örtlichen Polizei abgehängt und durch die Staatsanwaltschaft geprüft. Im Anschluss wurden die Tafeln wieder aufgehängt, da es laut Urteil keine Anhaltspunkte für Straftaten wie Beleidigung oder Verleumdung gebe.

„Die Entscheidung sollte auch den Schweriner Kritikern der im Stadthaus von verdi Nord und dem VVN – BdA initiierten Ausstellung zu Denken geben. Die ganze Kampagne war von Anfang an politisch motiviert und zielte unter anderem darauf, unliebsame Äußerungen zu zensieren“, so Henning Foerster, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Linksfraktion im Schweriner Stadthaus. Die Entscheidung der Suhler Staatsanwaltschaft zeigt aus Sicht der Linksfraktion ganz deutlich, dass der Versuch, die Inhalte der Ausstellung zu kriminalisieren gescheitert ist. „Wir sollten nun zur Normalität zurückkehren und uns als Demokraten auch weiterhin gemeinsam im Kampf für Demokratie und gegen Rechtsextremismus engagieren. Ausstellungen sollen zum Nachdenken und Diskutieren anregen, die Schweriner Debatte ist diesbezüglich jedoch über das Ziel hinausgeschossen“, so Foerster abschließend.

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