Mieten im Durchschnitt um 3,5 Prozent gestiegen
Wer wissen will, ob seine Miete angemessen oder eine Mieterhöhung rechtens ist, schaut am besten in den Mietspiegel. Die Mietwerttabellen müssen alle zwei Jahre aktualisiert und alle vier Jahre neu aufgestellt werden. Jetzt liegt der neue Mietspiegel für die Jahre 2012/ 2013 druckfrisch vor. Er zeigt: Die Entwicklung der Mietpreise verläuft in Schwerin sehr unterschiedlich. Insgesamt ist eine Steigerung um durchschnittlich 3,5 % erkennbar.
Nach dem Gesetz sind Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einer Wohnung die mietpreisbestimmenden Faktoren. Zu diesen fünf Merkmalen trifft der Mietspiegel Aussagen. Der Mieter oder Vermieter ist also in der Lage, für „seine“ Wohnung anhand der Einordnung in die verschiedenen Tabellen eine ortsübliche Miete zu ermitteln.
In den Großsiedlungen Lankow, Weststadt, Großer Dreesch, Neu Zippendorf und Mueßer Holz sind die Mieten für modernisierte Wohnungen bisher überwiegend konstant geblieben. Mit dem neuen Mietspiegel kommt es aber auch hier zu einem Anstieg der Mieten. Die durchschnittlichen Wohnungsmieten in der Landeshauptstadt Schwerin schwanken je nach Ausstattung, Baualter und Größe der Wohnungen zwischen 3,95 € und 7,00 € pro Quadratmeter. Außerdem weist der nun vorliegende Mietspiegel wieder Lagefaktoren für einige Stadtteile in Abhängigkeit von der Baualtersklasse aus. So zum Beispiel ergab sich für den Stadtteil Paulsstadt ein Zuschlag in Höhe von 0,05 €/m² für alle Baualtersklassen.
Der aktuelle Mietspiegel wurde vom Arbeitskreis Mietspiegel, dem unter anderem der Mieterbund Schwerin und Umgebung e.V., die beiden großen Schweriner Wohnungsunternehmen sowie der Ortsverein Haus & Grund Schwerin e.V. angehören, beschlossen. „Der qualifizierte Mietspiegel bietet eine objektive und verlässliche Vergleichsbasis. Er schafft Transparenz für Mieter und Vermieter, indem er Auskunft über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete gibt“, so die Aussage der Mitglieder des Arbeitskreises bei der Beschlussfassung. „Als Instrument zur Vermeidung von Mietstreitigkeiten hat sich der Mietspiegel in den vergangenen Jahren bestens bewährt“. So können z. B. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mietparteien ohne Gerichtsverfahren auf der Grundlage objektiver Zahlen geklärt werden.
Der neue Mietspiegel sowie weitere Informationen zu diesem Thema finden sich unter www.schwerin.de/gutachterauschuss. Außerdem ist er in Papierform im BürgerBüro des Stadthauses gegen eine Schutzgebühr von 1 Euro erhältlich.
Für den Mietspiegel 2012/ 2013 wurden frei vereinbarte Mieten aus dem Zeitraum 01.01.2008 bis 30.09.2011 und Daten von 5.758 Mietwohnungen verwendet. Dabei handelt es sich um 1.166 Bestandsmieten und 4.592 Neuvermietungen. „Diese Stichprobe ist ausreichend und liefert somit sichere Angaben zur Feststellung einer ortsüblichen Vergleichsmiete“, sagt Ulrich Frisch, Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Seit dem Ende des gesetzlich regulierten Mietmarktes und mit Einführung von marktorientierten Vergleichsmieten in den neuen Bundesländern im Jahr 1997 erscheint der Schweriner Mietspiegel inzwischen zum achten Mal.