Mietsteigerungen in Schwerin

Arbeitskreis legt aktuellen Mietspiegel 2016/2017 vor

(c) Schwerin-NEWSSchwerin – Der Arbeitskreis Mietspiegel hat den neuen Mietspiegel 2016/2017 für die Landeshauptstadt vorgelegt. Ausgewertet wurden dafür Daten von 17.912 Mietwohnungen (8.462 Bestandsmieten und 9.450 Neuvermietungen) im gesamten Stadtgebiet über den Zeitraum vom 01.09.2011 bis 31.08.2015. Im Ergebnis stiegen die frei vereinbarten Mieten im Schnitt um 2,8 Prozent gegenüber 2014/2015.

 

 

Entscheidende Faktoren wie hoch die Mieten ausfallen, sind auch bei der mittlerweile 10. Ausgabe der Mietenübersicht die Art, Größe, Ausstattung, Lage und Baualtersklasse der Wohnung.
Unter anderem zeigen sich Mieterhöhungen für in Schwerin typischen Wohnungen im modernisierten Altbaubestand. Dort steigen die Mieten für 65 m² große und gut ausgestattete Wohnung um 0,20 €/m² an. Hingegen sinkt der Wert in 65 m² große, durchschnittlich ausgestatte Wohnungen in nach 1993 errichten Gebäuden (0,05 €/m²). Im nicht modernisierten Altbaubestand ergibt sich für eine 45 m² große Wohnung eine Miete von 4,45 €/m² (vorher 4,35 €/m²). Für das Vorhandensein von Balkon bzw. Terrasse ergibt sich ein Zuschlag in Höhe von 0,10 €/m² Wohnfläche für drei der fünf Baualtersklassen. Als neue Besonderheit hat die Auswertung einen Zuschlag für die Sonderwohnform Apartments (bis 30 m² Wohnfläche) ergeben. Hier betrug dieser in Altbauten (4A und 4B) 25 bzw. 85 Cent pro m².

 

Mietspiegel – ein Qualitätsprodukt

„Der Schweriner Mietspiegel 2016/2017 trägt zur Transparenz des Wohnungsmarktes in der Landeshauptstadt und zur Ermittlung von ortsüblichen Vergleichsmieten bei. Als Instrument zur Vermeidung von Mietstreitigkeiten hat sich der Mietspiegel in den vergangenen Jahren bestens bewährt“, so die Aussage der Mitglieder des Arbeitskreises bei der Beschlussfassung am 14.12.2015. Dass der Mietspiegel in den letzten 19 Jahren zu einem Qualitätsprodukt werden konnte, sei vor allem der traditionell guten Beteiligung der Schweriner Mieter und Vermieter zu verdanken.

 

Mietspiegel online abrufbar

„Der neue Mietspiegel ist unter www.schwerin.de/gutachterauschuss zu finden, ebenso sind dort vorherige Mietspiegel abrufbar sowie weitere Informationen zu diesem Thema“, ergänzt Ulrich Frisch, Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Erstmals wird die Dokumentation zur Erstellung des Mietspiegels im Internet veröffentlicht. Natürlich bieten auch der Mieterbund in seiner Geschäftsstelle in der Dr.-Külz-Str. 18 (im Internet unter www.mieterbund-schwerin.de) sowie der Ortsverein Schwerin von Haus & Grund e.V. in seiner Geschäftsstelle Heinrich-Mann-Str. 13 (im Internet unter www.haus-und-grund-mv.de) weitergehende Informationen und Beratungen an.“ Im BürgerBüro des Stadthauses ist der Mietspiegel in gedruckter Form gegen eine Schutzgebühr von 1,- € erhältlich.
Auch zukünftig hofft der Arbeitskreis Mietspiegel auf eine hohe Bereitschaft von Mietern und Vermietern, Daten zur Erstellung des Mietspiegels bereitzustellen. Wenn sich in dem Zeitraum 09/2013 bis 08/2017 die Kaltmiete verändert, werden diese Mietangaben für den kommenden Mietspiegel benötigt. Unter www.schwerin.de/gutachterausschuss steht dafür schon jetzt ein Fragebogen zum Download bereit.

Dem Arbeitskreis gehören unter anderem der Mieterbund Schwerin und Umgebung e.V., die beiden großen Schweriner Wohnungsunternehmen sowie der Ortsverein Haus & Grund Schwerin e.V. an.

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