Mutmaßliche Kindesentführerin bereits polizeibekannt

36-jährige Frau soll in Psychiatrie eingewiesen werden

Im Falle der sich am 05./06. März ereigneten mutmaßlichen Entführung des 5-jährigen Pascal-Fabian hat die Staatsanwaltschaft Schwerin nun beantragt, die 36-jährige Beschuldigte einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

Die dringend verdächtige Täterin soll am Dienstag gegen 22.30 Uhr mit Hilfe eines männlichen „Komplizen“ den Jungen vor den Augen seines im Rollstuhl befindlichen Vaters aus der Straßenbahn in Neuzippendorf „entführt“ haben. Laut aktuellen Ermittlungen soll die Frau das Kind trotz Verbotes des Vaters animiert haben, mit ihr und dem Begleiter an der Haltestelle Neu Zippendorf (Am Hang) auszusteigen. Der körperlich beeinträchtigte Mann konnte dem Paar jedoch nicht folgen. Bis zur Festnahme der Beschuldigten am Mittwochvormittag waren über 100 Polizeibeamte im Einsatz. Die Beschuldigte bestreitet den Tatvorwurf bislang.
Infolge der Ermittlungen konnte auch der Begleiter der Beschuldigten identifiziert und vorläufig festgenommen werden. Auch gegen diesen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Entziehung Minderjähriger und prüft weitere strafprozessuale Maßnahmen. Ein Ergebnis dieser Prüfung ist für Freitag zu erwarten.

Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Schwerin, Stefan Urbanek, bekannt gab, sei die Beschuldigte bereits zuvor einschlägig aufgefallen. Die 36-Jährige soll am 11. Januar dieses Jahres ein 6-jähriges Mädchen im Bereich der Ziolkowskistraße an die Hand genommen und es aufgefordert zu haben, sie zu begleiten. Schließlich habe sie das Mädchen gegen ihren Willen zu einem Hausaufgang gezogen, dort bei einer unbeteiligten Mietpartei geklingelt und das Kind im Haus festgehalte, bis die herbeigerufene Polizei die Situation klärte und das Kind der mittlerweile herbeigeeilten Mutter wieder in Obhut gab. „Die Polizei hatte aufgrund dieses Vorfalls eine so genannte Gefährderansprache durchgeführt und die Beschuldigte auf die Konsequenzen ihres Tuns hingewiesen“, so Urbanek.

Die Justizbehörde geht davon aus, dass die Beschuldigte, die selber 3 in Pflegefamilien untergebrachte Kinder hat, beide Taten im stark alkoholisierten Zustand begangen habe.

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