Mutmaßlicher Rauschgifthändler in U-Haft

32-jähriger Schweriner wollte Kräutermischungen aus dem Internet weiterverkaufen

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Schwerin gestern Haftbefehl gegen einen 32 Jahre alten Mann erlassen. Dem Schweriner wird das gewerbsmäßige unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und psychoaktiven Stoffen in insgesamt 39 Fällen sowie Anbaus von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sei der Beschuldigte dringend verdächtig, in der Zeit vom 01.12.2016 bis zum 25.07.2017 Kräutermischungen im Internet bestellt zu haben, um sie anschließend im Schweriner Raum gewinnbringend an Konsumenten weiterzuverkaufen. In mindestens 26 Fällen soll er so an die Substanzen, die dem Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe unterfallen, in Mengen bis zu 50 Gramm gekommen sein. Darüber hinaus soll er in mindestens 13 Fällen Amphetamin in bisher unbekannten Mengen verkauft haben. Wie die Staatsanwaltschaft erklärt, habe der 32-Jährige auf diesem Wege seinen Lebensunterhalt sichern wollen. Im Rahmen einer am 25.07.2017 durch Beamte des Kriminalkommissariats Schwerin durchgeführten Durchsuchung wurden in seiner Wohnung zudem drei Cannabispflanzen aufgefunden.

Im Falle einer Verurteilung aufgrund des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz droht dem Mann eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.

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