Neue Beschilderung der Bewohnerparkzone B

In der Bewohnerparkzone B werden derzeit die Schilder ausgewechselt.

Grund dafür sind gesetzliche Neuregelungen des Bewohnerparkens. Unter anderem wurde durch den Gesetzgeber neu vorgegeben, dass werktags von 9 bis18 Uhr nicht mehr als 50 Prozent und in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 Prozent der Parkfläche für Bewohner reserviert werden darf. Dies hatte die Ausweisung weiterer Mischparkplätze zur Folge, die durch Bewohner und Kurzparker tagsüber gleichzeitig genutzt werden können. Diese Mischparkplätze werden durch Parkscheinautomaten bewirtschaftet. Neu ist auch, das die Zeitspanne, in denen Bewohner bevorzugt parken können um eine Stunde auf 8 bis 19 Uhr erweitert wurde. Die Nachtzeit auf den Mischparkplätzen bleibt wie bisher ungeregelt.
Darüber hinaus sind in besonders sensiblen Bereichen Parkplätze ausgewiesen, die ausschließlich für Bewohner reserviert sind. Auch das Angebot an Lieferzonen beispielsweise in der Puschkinstraße oder am Ziegenmarkt wurde erweitert. Dies hat zur Folge, dass von den insgesamt 304 im Gebiet zur Verfügung stehenden Stellplätzen, 139 ausschließlich Bewohnern zur Verfügung stehen. 153 Parkplätze werden mit Parkscheinautomaten tagsüber bewirtschaftet und 12 Parkplätze sind tagsüber als Lieferzone ausgewiesen.
Die Verkehrsbehörde bittet alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Bewohner und Gewerbetreibenden in der Zone B, sich auf die teilweise neuen Regelungen einzustellen. Weitere Neuregelungen in anderen Bewohnerparkzonen der Stadt werden folgen.

Nach oben scrollen