Neue Bewohnerparkzone H in der „Mittleren Paulsstadt“

Bewohnerparkausweise ab sofort im Bürgerbüro erhältlich

In der Mittleren Paulsstadt wird ab 14. September 2011 eine neue Bewohnerparkzone ausgewiesen. Für das Areal, das zwischen Lübecker Straße, Obotritenring, Wittenburger Straße und Eisenbahnlinie liegt, können Bewohnerinnen und Bewohner jeweils einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn sie Halter eines auf sie zugelassenen bzw. dauerhaft von ihnen genutzten Kraftfahrzeuges sind. Darüber informierte die Verkehrsbehörde der Landeshauptstadt. „Die Bewohnerparkzone dient insbesondere dem Schutz der Bewohner vor den Belastungen eines übermäßigen Parksuchverkehrs. Das Bewohnerparkvorrecht können alle Bewohnerinnen und Bewohner  in Anspruch nehmen, die in diesem Bereich meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen. Keinen Anspruch auf einen Parkausweis haben Bewohner, die in diesem Bereich oder in unmittelbarer Nähe  über einen privaten Stellplatz oder eine Garage verfügen“, erläutert Dr. Bernd-Rolf Smerdka, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, die Regularien.

Der Parkausweis ermöglicht das bevorrechtigte Parken in der Bewohnerparkzone H, montags bis freitags von 08:00-18:00 Uhr. Daneben besteht für Fremdparker die Möglichkeit des Parkens mit Parkschein. Dazu wird es in dem Wohngebiet Tagestickets für Berufspendler und auch kostenfreies Kurzparken mit Parkschein an ausgewählten Standorten geben.

Kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen für Gewerbtreibende

Der Bewohnerparkausweis kann ab sofort bei der Landeshauptstadt Schwerin, im Bürgerbüro des Stadthauses, Am Packhof 2-6 in 19053 Schwerin beantragt werden. Für den Parkausweis, der ein Jahr gültig ist, wird eine Verwaltungsgebühr von 30,70 € erhoben. Bei Vorlage des Personalausweises und des Fahrzeugscheins bzw. des Nachweises über die dauerhafte Nutzung eines Fremdfahrzeugs kann der Parkausweis im Bürgerbüro sofort ausgestellt werden. Für auswärtige Besucher mit Wohnsitz außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs-bereiches Schwerin ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung grundsätzlich bis max.4 Wochen möglich. Der Antrag ist von einem Bewohner der Bewohnerparkzone zu stellen und zu begründen.

Für Gewerbetreibende und Freiberufler mit Sitz in der Bewohnerparkzone H besteht zudem die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zum Parken nach § 46 der Straßenverkehrsordnung in Anspruch zu nehmen.  Die Gebühr für diese Jahresausnahmegenehmigung beträgt 205 Euro.

Für Fragen steht das Bürgerbüro unter Tel.: 0385-545 1111 zur Verfügung.

Quelle: Landeshauptstadt Schwerin

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