Stadtvertretung beschließt neue Entgeltordnung für Hallenbäder

 

Auf ihrer gestrigen Sitzung haben die Stadtvertreter die neue Entgeltordnung für die Benutzung von Hallenbädern in Schwerin beschlossen. Neu ist eine Kurzzeitkarte für eine Benutzungsdauer von maximal 1,5 Stunden zum Preis von 3,50 Euro (Erwachsene) bzw. 2,50 Euro (Kinder u.a. ermäßigte Nutzer). Die zugehörige Mehrfachkarte ermöglicht die elfmalige Nutzung der Schwimmhalle zum Preis von 35,00 bzw. 25,00 Euro. Auch für Familien gibt es Neuerungen: Mit der Familienkarte für 9 Euro können maximal fünf Personen, bestehend aus einem oder zwei Erwachsenen mit mindestens einem Kind den Badespaß genießen. Jedes weitere Kind erhält ermäßigten Eintritt. Die zugehörige Mehrfachkarte kostet 90,00 Euro.

Der bis zu dreistündige Saunabesuch kostet für Erwachsene 9,50 Euro und ermäßigt 7,00 Euro, für Familien 23,00 Euro und für jedes weitere Kind 4,00 Euro. Mehrfachkarten für elf Besuche zum Preis von zehn werden ebenfalls angeboten. Neu geregelt sind auch die Parkentgelte auf dem hinter der Schwimmhalle befindlichen Parkplatz: Bis zu 30 Minuten Parken ist kostenlos möglich für das Bringen und Abholen von Kindern zum und vom Schwimmen. Das Parkticket für den ganzen Tag kostet weiterhin 2,00 Euro. Dauernutzer zahlen 20,00 Euro im Monat bzw. 200,00 Euro im Jahr.

Die neue Entgeltordnung tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.

 

Quelle: LHS
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