Neue Konzeption für Kampf gegen Intensivtäter umgesetzt

Innenminister Timm: Verbrechensbekämpfung wird weiter intensiviert

Mit der Neuorganisation der Landespolizei wird auch eine neue Konzeption zur Bekämpfung von Intensivtätern umgesetzt. Dies kündigte Innenminister Dr. Gottfried Timm bei seinem heutigen Besuch in den Inspektionen der Polizeidirektion Rostock an. Stärker als bisher werden die Kriminalpolizeiinspektionen (sind organisatorisch der jeweiligen Polizeidirektion zugeordnet) mit ihrem Fachkommissariat 2 in die Intensivtäterbekämpfung miteinbezogen, denn diese werden zukünftig auch Fälle der Bandenkriminalität bearbeiten. Der Schwerpunkt der Ermittlungen in diesem Deliktsfeld liegt wie bisher jedoch bei den Kriminalkommissariaten (sind organisatorisch den Polizeiinspektionen zugeordnet).

„Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird eine erhebliche Anzahl von Straftaten vor allem durch Jugendbanden begangen. Gegen diesen Personenkreis der Intensivtäter wird in Zukunft härter durchgegriffen“, so Innenminister Dr. Timm.

Der Minister erläuterte, dass der Anteil der wegen zwei und mehr Straftaten im Jahr 2000 registrierten Tatverdächtigen 25,5 % betrug. Das sind 15.291 Personen. Von diesen Personen wurden über 3.000 Personen (3.141) wegen 5 und mehr Straftaten auffällig. „Besonders zu nennen sind hierbei Straftaten von unter 21-Jährigen. Diebstahlskriminalität, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Rauschgiftdelikte sind nach wie vor ein Schwerpunkt in dieser Altersgruppe. Im Jahr 2000 wurden allein wegen Diebstahls 11.436 Jungtäter registriert. Bei den Sachbeschädigungen sind es 4.673, bei den Körperverletzungen 4.357 und bei den Rauschgiftdelikten 1.984 Täter unter 21 Jahren. Auch bei Staatsschutzdelikten und bei der Verursachung schwerer Verkehrsunfälle durch Geschwindigkeitsüberschreitungen und Fahren unter Alkoholeinfluss ist diese Altersgruppe überproportional beteiligt.“

Mit dem täterorientierten Ansatz werden die Intensivtäter (Personen, die innerhalb von 2 Jahren wegen mindestens 10 Straftaten in Erscheinung getreten sind) landesweit nach einem einheitlichen System erfasst. Dieses macht deutlich, welche Intensivtäter polizeiinspektionsübergreifend, direktionsübergreifend oder sogar landesübergreifend mit welchen Delikten in Erscheinung getreten sind. Für die Polizei ergibt sich daraus ein ganzheitlicher Bekämpfungsansatz, der nicht an den Zuständigkeitsgrenzen endet. Ziel ist es, sämtliche Straftaten zu bündeln und die Beweisführung für eine schnelle und wirksame Sanktionierung bzw. Verurteilung zu verbessern.

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