Symbolbild - Frau am Parkscheinautomaten

Neue Parkgebührenverordnung tritt am 1. Juli in Kraft

In der Sitzung am 29. April 2024 hat die Stadtvertretung Schwerins eine neue Parkgebührenverordnung beschlossen, die ab dem 1. Juli 2024 gilt.

Ab diesem Datum kostet das Parken auf öffentlich gekennzeichneten Flächen mit Parkscheinautomaten in der Innenstadt (Parkzone 1) 2,50 Euro pro Stunde. Im restlichen Stadtgebiet (Parkzone 2) beträgt die Gebühr 1,50 Euro pro Stunde. Darüber hinaus werden Tagestickets für 10,00 Euro und kostenfreies Kurzzeitparken bis zu 30 Minuten angeboten.

Für Bewohnerparkausweise wird ab dem 1. Juli 2024 eine jährliche Gebühr von 60 Euro erhoben, die ab dem 1. Januar 2025 auf 120 Euro steigt. Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis haben nur Antragsteller mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung in der entsprechenden Bewohnerparkzone. Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen oder einer Länge von mehr als 5,50 Metern sind nicht zulässig.

Die vollständige Parkgebührenverordnung wird am 30. Juni 2024 unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen weiter.

Quelle: Pressestelle Stadt Schwerin


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Zuletzt aktualisiert am 18. Mai 2025 um 01:13 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

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