Neue Regelungen für Arbeitsgenehmigungen

Einfachere Regeln für Saisonarbeiter/innen acht neuer EU-Staaten seit dem 1. Januar

Ab Januar 2011 benötigen Staatsangehörige aus den Ländern Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, Estland, Lettland, Litauen und Ungarn für Saisonbeschäftigungen keine Arbeitsgenehmigungen mehr. Die generelle Freizügigkeit für diese acht Staaten gilt ab 01. Mai 2011.

„Von dieser Vereinfachung profitieren ab 01. Januar vor allem Firmen aus der Land- und Forstwirtschaft, dem Hotel- und Gaststättengewerbe sowie der Obst- und Gemüseverarbeitung“, erklärt Helmut Westkamp, Leiter der Schweriner Arbeitsagentur. „Aufpassen müssen die Unternehmen allerdings bei Saisonarbeitnehmern/innen, die aus Rumänien, Bulgarien oder Kroatien kommen, denn diese benötigen weiterhin eine Arbeitsgenehmigung.“ Natürlich nimmt der Arbeitgeberservice von Arbeitsagentur und ARGEn die Arbeitskräftebedarfe für inländische Arbeitnehmer/innen in diesen Bereichen auch künftig zur Besetzung gern entgegen.

Wie die Pressesprecherin der Schweriner Arbeitsagentur, Anne Ebbke, mitteilte hat die Schweriner Arbeitsagentur bislang jährlich rund 2.500 Arbeitsgenehmigungen für Saisonarbeitnehmer/innen erteilt. Die meisten ausländischen Saisonarbeiter/innen wurden in der Spargel- und Erdbeerernte benötigt.

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