Neuer Grippeimpfstoff schützt auch vor Schweinegrippe

Schutzimpfungen im Schweriner Gesundheitsamt beginnen am 14. September

Das Schweriner Gesundheitsamt beginnt  in der kommenden Woche mit den Grippeschutzimpfungen. Der neue Impfstoff, der eine Immunisierung sowohl gegen das Schweinegrippevirus als auch gegen zwei weitere Grippevirus-Typen ermöglicht, ist ab dem 14. September in den Impfsprechstunden des Gesundheitsamtes verfügbar.

„Die Impfstoffe, die für den kommenden Herbst und Winter zugelassen sind, gleichen in ihrer Zusammensetzung den bewährten Impfstoffen gegen die saisonale Grippe der Vorjahre: Diese sind ohne Wirkverstärker und ohne das im vergangenen Jahr vieldiskutierte Konservierungsmittel auf Quecksilberbasis hergestellt. Neben dem normalen Grippeimpfstoff wird jedoch für über 65-Jährige oder chronisch Kranke auch ein wirkverstärkter Impfstoff angeboten. Dieser wird seit Jahren gut vertragen”, so die Impfärztin des Gesundheisamtes Dr. Beate Kloesel.

Dieser Impfstoff mit Wirkverstärker erzeugt laut wissenschaftlichen Studien im Körper deutlich mehr Antikörper gegen die Influenzaerreger und kann so bei den immunschwächeren Peronen einen besseren Schutz gewährleisten.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Grippe insbesondere für Menschen, die bei einer Grippeerkrankung ein erhöhtes Risiko tragen.
Zu diesen Risikogruppen zählen:
· Menschen, die über 60 Jahre alt sind
· Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch
ein Grundleiden (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Krankheiten wie Multiple Sklerose, Menschen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten oder einer HIV-Infektion, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Schwangere ab dem vierten Monat. Außerdem sollten Personen mit erhöhter Gefährdung für eine eigene Ansteckung geimpft werden bzw. Personen, die von ihnen betreute, ungeimpfte Risikopersonen anstecken können wie zum Beispiel medizinisches Personal, Personal in Pflegeeinrichtungen.

Eine Impfung wird darüber hinaus auch Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln empfohlen. Die öffentliche Impfsprechstunde des städtischen Gesundheitsamtes findet jeweils dienstags in der Zeit von 14 bis 18 Uhr im Stadthaus statt. „Bei größeren Bedarf können wir schnell und unkompliziert eine zweite Sprechstunde einrichten, um längere Wartezeiten zu vermeiden“, so Dr. Kloesel. Sie rechnet jedoch damit, dass es in diesem Jahr keinen Ansturm auf die Impfsprechstunde geben wird, da auch alle anderen Ärzte gegen die saisonale Grippe impfen.

In der Impfsprechstunde des Gesundheitsamtes werden auch allgemeine Impfberatungen angeboten und alle öffentlich empfohlenen Impfungen (Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung und Keuchhusten sowie Pneumokokken) kostenlos und ohne Chipkarte der Krankenkasse sofort durchgeführt. Auch ein neuer Impfausweis kann bei Bedarf ausgestellt werden.

In der Grippesaison 2009/10 hat das Schweriner Gesundheitsamt 4392 Impfungen gegen die Schweinegrippe und 477 gegen die saisonale Grippe vorgenommen. In der Saison 2008/09 waren es 375 Impfungen gegen die die saisonale Grippe.

Das Gesundheitsamt informiert

Fragen und Antworten zur Grippeschutzimpfung 2010

Frage: Brauche ich im kommenden Herbst und Winter eine Grippeimpfung, wenn ich im letzten Jahr eine Impfung gegen „Schweinegrippe“ bekommen habe oder daran erkrankt war?

Nach einer Impfung gegen oder einer Erkrankung an dem „Schweinegrippenvirus“ im letzten Jahr kann davon ausgegangen werden, dass auch noch für den kommenden Herbst und Winter gegen diesen Virustyp ein gewisser Schutz besteht. Ob dieser für eine Verhinderung einer Erkrankung in diesem Jahr ausreicht, ist jedoch nicht bekannt. Es wird im kommenden Herbst und Winter vermutlich neben dem„Schweinegrippenvirus“ auch zum Auftreten anderer Grippevirustypen kommen. Gegen diese bietet eine bereits erfolgte Impfung gegen das „Schweinegrippevirus“ oder eine durchgemachte Erkrankung an „Schweinegrippe“ keinen Schutz. Daher sollten sich alle Personen, für die eine saisonale Grippeimpfung empfohlen wird, mit dem aktuellen Grippeimpfstoff impfen lassen. Dieser schützt nicht nur gegen die „Schweinegrippe“, sondern auch noch gegen zwei weitere Grippevirus-Typen.

Frage: Kann ich gegen Grippe geimpft werden, auch wenn ich letztes Jahr gegen die „Schweinegrippe“ geimpft worden bin?

Ja. Personen, die in der vergangenen Saison gegen das Virus A (H1N1) („Schweinegrippe“) geimpft worden sind, können im kommenden Herbst und Winter genauso sicher gegen saisonale Grippe geimpft werden wie Personen, die im letzten Jahr keine Impfung erhalten haben. Es ist zu erwarten, dass durch die Auffrischung der Impfung der Schutz vor einer erneuten Erkrankung an „Schweinegrippe“ verbessert wird.

Frage: Wird das „Schweinegrippevirus“ sich auch im kommenden Herbst und Winter verbreiten?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und andere internationale Organisationen gehen davon aus, dass das Virus A (H1N1), das die „Schweinegrippe“ hervorruft, auch im kommenden Herbst und Winter in Deutschland auftritt. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch weitere Virustypen verbreiten.

Frage: Wann wird die nächste Grippewelle erwartet?

Zum aktuellen Zeitpunkt können noch keine genauen Angaben zum Auftreten der nächsten Grippewelle in Deutschland gemacht werden. Üblicherweise kommt es zu Beginn eines Kalenderjahres zu einer Häufung von Grippefällen. Im Jahr 2009 wurde jedoch bereits im November der Gipfel der Erkrankungszahlen beobachtet, verursacht durch das „Schweinegrippevirus“.

Frage: Wie hat sich die Situation seit dem Auftreten der „Schweinegrippe“ verändert und was bedeutet das für den kommenden Herbst und Winter?

Einige Menschen sind nach den Meldungen und Diskussionen des letzten Jahres zur Impfung gegen das „Schweinegrippevirus“ verunsichert, ob sie sich in diesem Jahr gegen saisonale Grippe impfen lassen sollen. Im letzten Jahr warf die Zusammensetzung des Impfstoffs in der Bevölkerung eine Reihe von Fragen auf. Die Impfstoffe, die für den kommenden Herbst und Winter zugelassen sind, gleichen in ihrer Zusammensetzung den bewährten Impfstoffen gegen saisonale Grippe der Vorjahre: Diese sind überwiegend ohne Wirkverstärker (Adjuvanzien) und keiner der Impfstoffe enthält das Konservierungsmittel Thiomersal. Impfstoffe gegen saisonale Grippe – wie sie im kommenden Herbst und Winter zum Einsatz kommen – gibt es seit vielen Jahren, sie sind in zahlreichen Studien getestet und in millionenfacher Anwendung bewährt. Alle Personen, für die die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Impfung gegen saisonale Grippe empfiehlt, sollten sich daher im kommenden Herbst impfen lassen.

Frage: Welche Personengruppen sind das?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Grippe insbesondere für Menschen, die bei einer Grippeerkrankung ein erhöhtes Risiko für schwerwiegende Folgen tragen.
Zu diesen Risikogruppen zählen:
· Menschen, die über 60 Jahre alt sind
· Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch ein Grundleiden (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Krankheiten wie Multiple Sklerose)
· Menschen mit einer HIV-Infektion
· Menschen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten
· Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
· Schwangere (seit Juli 2010 empfohlen – s.a. nächste Frage).
Außerdem sollten Personen mit erhöhter Gefährdung für eine eigene Ansteckung geimpft werden bzw. Personen, die von ihnen betreute, ungeimpfte Risikopersonen anstecken können:
· medizinisches Personal, Personal in Pflegeeinrichtungen
Eine Impfung wird darüber hinaus auch Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln empfohlen.

Frage: Warum wird für den kommenden Herbst und Winter ausschließlich eine Impfung gegen saisonale Grippe empfohlen?

Gegen die saisonale Grippe stehen seit vielen Jahren Impfstoffe zur Verfügung, die jeweils die drei Haupterregertypen der vergangenen Grippesaison enthalten. Zum Zeitpunkt des ersten Auftretens des Schweinegrippevirus  im Jahr 2009 war die Produktion des saisonalen Grippeimpfstoffes für den Herbst und Winter 2009/2010 bereits so weit fortgeschritten, dass dieses neue Virus nicht mehr in den  saisonalen Impfstoff eingeschlossen werden konnte. Daher wurde ein zusätzlicher Impfstoff speziell gegen das  „Schweinegrippevirus“ produziert und die Ständige Impfkommission (STIKO) – ein unabhängiges Expertengremium – empfahl in der Grippesaison 2009/2010 neben der herkömmlichen saisonalen Grippeimpfung zusätzlich die Impfung gegen das neue „Schweinegrippevirus“. Für den kommenden Herbst und Winter wird  die Impfung mit einem so genannten trivalenten saisonalen Grippeimpfstoff empfohlen. Dieser Impfstoff schützt gleichzeitig gegen die drei Erregertypen, die voraussichtlich am häufigsten in der kommenden Grippesaison vorkommen werden. Eine dieser Impfstoff-Komponenten schützt gegen das „Schweinegrippevirus“.

Frage: Was ist eigentlich die Ständige Impfkommission (STIKO)?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut in Berlin ist ein unabhängiges Expertengremium, welches aus Ärzten und Wissenschaftlern besteht. Das Gremium erarbeitet auf der Grundlage wissenschaftlicher und epidemiologischer Fakten regelmäßig aktualisierte Impfempfehlungen.

Frage: Warum wird die saisonale Grippeimpfung im kommenden Herbst und Winter auch für Schwangere empfohlen?

Verschiedene körperliche Veränderungen, die während einer Schwangerschaft ablaufen, tragen sowohl dazu bei, dass Schwangere sich leichter mit bestimmten Erregern anstecken, als auch, dass sie ein höheres Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. Dies haben auch die Erfahrungen mit der „Schweinegrippe“ gezeigt. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission seit Juli 2010 auch die saisonale Grippeimpfung für Schwangere. Bei der Impfung von Schwangeren spielt zudem auch die Überlegung eine Rolle, Neugeborene, die selbst noch nicht gegen Grippe geimpft werden können, vor einer Ansteckung durch die Mutter zu schützen. Darüber hinaus können Neugeborene von der Impfung ihrer Mütter auch dadurch profitieren, dass über die Plazenta Antikörper von der Mutter an das Kind weitergegeben werden, die dem Neugeborenen einen gewissen Schutz in den ersten Monaten nach der Geburt verleihen. Da es sich bei den in Deutschland zugelassenen Grippeimpfstoffen um so genannte Totimpfstoffe handelt, ist eine Impfung grundsätzlich in jedem Stadium der Schwangerschaft unbedenklich. Für gesunde Schwangere empfiehlt die STIKO die Impfung ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel. Frauen, bei denen auch aufgrund einer chronischen Grundkrankheit eine Empfehlung zur Grippeimpfung besteht, sollten – unabhängig vom Stadium der Schwangerschaft – direkt zum Beginn der Impfsaison im Herbst geimpft werden. Bei ihnen wird eine Impfung bereits ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel empfohlen.

Frage: Warum sollen Menschen mit Grunderkrankungen gegen Grippe geimpft werden?

Menschen mit Grunderkrankungen haben ein erhöhtes Risiko, schwere oder tödliche Krankheitsverläufe einer Grippeerkrankung zu entwickeln. Besonders gefährdet sind dabei Personen, die eine Überempfindlichkeit der Atemwege oder eine eingeschränkte Lungenfunktion haben (z.B. Personen mit Asthma, chronischer Bronchitis, oder anderen chronischen Lungenkrankheiten), Personen mit einer chronischen Herz-Kreislauf-, Leberoder Nierenkrankheit, Personen mit Diabetes oder einer anderen Stoffwechselkrankheit, Personen mit einer neurologischen Grundkrankheit (z.B. Multiple Sklerose) oder einem eingeschränkten Immunsystem durch eine zugrundeliegende Erkrankung oder Medikamenteneinnahme (beispielsweise Cortison, Chemotherapie bei Krebserkrankungen). Alle Personen ab einem Alter von 6 Monaten mit solchen chronischen Krankheiten sollten daher gegen Grippe geimpft werden.

Frage: Warum wird gesunden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unter 60 Jahren keine Impfung gegen Grippe empfohlen?

Die saisonale Grippeimpfung wird von der Ständigen Impfkommission für gesunde Kinder, Jugendliche und Erwachsene unter 60 Jahren nicht explizit empfohlen, da eine Grippeerkrankung in dieser Gruppe in der Regel nicht mit einem erhöhten Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs einhergeht. Im Einzelfall kann die Impfung einer Person, die dieser Gruppe angehört, nach Ermessen des behandelnden Arztes dennoch sinnvoll sein.

Frage: Warum soll sich medizinisches Personal gegen Grippe impfen lassen?

Die Impfung von medizinischem Personal dient nicht nur dem persönlichem Schutz sondern auch dem Schutz der Patienten. Medizinisches Personal steht in direktem Kontakt mit Personen, die an Grippe erkrankt sind. Daher hat diese Berufsgruppe ein erhöhtes Risiko, selbst an einer Grippe zu erkranken. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass das medizinische Personal seinerseits Patienten ansteckt. Viele Patienten haben aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters und/oder einer bestehenden Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko, eine schwere Verlaufsform der Grippe zu entwickeln. Die Impfung des medizinischen Personals ist besonders wichtig, weil dadurch auch die Patienten geschützt werden.

Frage: Enthält der Grippeimpfstoff im kommenden Herbst und Winter einen Wirkverstärker (Adjuvans)?

Mit einer Ausnahme enthalten die in Deutschland verfügbaren saisonalen Grippeimpfstoffe keine Wirkverstärker (Adjuvanzien). Lediglich für Personen ab 65 Jahren steht seit vielen Jahren auch ein Impfstoff gegen saisonale Grippe mit langjährig bewährten Wirkverstärkern
zur Verfügung, der eine bessere Wirksamkeit bei dieser Gruppe haben soll.

Frage: Kann ich mich im kommenden Herbst und Winter auch noch mit dem Impfstoff gegen die „Schweinegrippe“ impfen lassen?

Der Impfstoff gegen saisonale Grippe für den nächsten Herbst und Winter enthält eine Komponente gegen das „Schweinegrippevirus“ und schützt daher auch vor einer Erkrankung an „Schweinegrippe“. Darüber hinaus schützt er noch vor zwei weiteren Virustypen und bietet somit im Vergleich zum bisherigen Impfstoff gegen „Schweinegrippe“ einen noch umfassenderen Schutz. Aus diesem Grund empfiehlt die Ständige Impfkommission für den kommenden Herbst und Winter eine Impfung mit dem saisonalen Impfstoff.

Frage: Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Grippeimpfung?

Die Impfung gegen Grippe sollte jedes Jahr, vorzugsweise im Herbst, durchgeführt werden. Nach der Impfung dauert es ca. 14 Tage, bis der Körper einen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung aufgebaut hat. Es ist daher wichtig, sich bereits vor dem Beginn einer Grippewelle impfen zu lassen. Eine Grippeimpfung schützt in aller Regel über die gesamte Grippesaison.

Frage: Wer darf nicht gegen Grippe geimpft werden?

Wer an einer fieberhaften Erkrankung (Körpertemperatur ≥ 38,5°C) oder einer akuten Infektion leidet, sollte nicht geimpft werden. Die Impfung sollte dann zum frühest möglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. Personen, bei denen eine Überempfindlichkeit gegen Hühnereiweiß oder einen anderen Bestandteil des Impfstoffs vorliegt, dürfen nicht geimpft werden. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über die Impfung, dort werden Sie umfassend und individuell beraten.

Frage: Kann eine Grippeimpfung eine Grippeerkrankung auslösen?

Nein. Eine Grippeimpfung enthält keine vermehrungsfähigen Erreger und kann daher keine Grippeerkrankung hervorrufen.

Frage: Können sich auch stillende Mütter gegen Grippe impfen lassen?

Ja. Stillende Mütter können sich gegen Grippe impfen lassen. Durch eine Impfung schützen sie sich selbst und den Säugling – der erst ab dem Alter von 6 Monaten gegen Grippe geimpft werden kann – vor einer Ansteckung.

Frage: Sollen ältere Menschen einen Grippeimpfstoff mit einem Wirkverstärker erhalten?

Ältere Menschen zeigen oft eine geringere Reaktion ihres Körpers auf eine Impfung, so dass die Grippeimpfung weniger wirksam sein kann als bei jüngeren Erwachsenen. In den letzten Jahren wurden deshalb in ihrer Wirkung verstärkte (so genannte adjuvantierte) Grippeimpfstoffe entwickelt. Diese Impfstoffe sollen bei älteren Menschen einen besseren Schutz gewährleisten. Dies beruht im Wesentlichen auf Studien zur Antikörperbildung. Zu beachten ist, dass bei Impfstoffen mit einem Wirkverstärker vermehrt Nebenwirkungen an der Einstichstelle (Schmerz, Rötung, Schwellung) auftreten können. Sprechen Sie hierzu im Vorfeld mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.

Frage: Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten der Grippeimpfung?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Grippeimpfung für alle Versicherten, für die der Gemeinsame Bundesausschuss eine Impfung vorsieht (in
Übereinstimmung mit den in FAQ 8 aufgeführten Personengruppen). Für privat Krankenversicherte gelten ähnliche Kostenübernahmeregelungen. Es wird außerdem keine Praxisgebühr fällig.

Frage: Wo kann man sich impfen lassen?

Eine Grippeimpfung kann grundsätzlich von jedem approbierten Arzt und jeder approbierten Ärztin durchgeführt werden. In der Regel findet die Impfung in allgemeinmedizinischen, internistischen, kinder- und frauenärztlichen Praxen statt. Auch einzelne Gesundheitsämter bieten die Impfung gegen Grippe an. Ebenso bieten einige Arbeitgeber eine Impfung im Betrieb an. Achten Sie auf die Hinweise der zuständigen Betriebsärztinnen und -ärzte.

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