Neuigkeiten beim Kinderzuschlag

Kinderzuschlag zum 01.Oktober 2008 verbessert

Zum 1. Oktober 2008 treten Änderungen beim Kinderzuschlag in Kraft, die die Lebenssituation von Familien mit geringem Einkommen verbessern. Dann gelten niedrigere Grenzen für das Mindesteinkommen, nach dem der Kinderzuschlag gewährt wird. Das heißt, mehr Familien werden den Kinderzuschlag – pro Kind maximal 140 Euro – erhalten.

Die wesentlichen Änderungen stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrates und der letztendlichen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt:

Einkommensgrenzen für Kinderzuschlag
Für Paare liegt ab 1. Oktober 2008 die Mindesteinkommensgrenze bei einem Einkommen (Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.) von 900 Euro, für Alleinerziehende bei 600 Euro. Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Die individuelle Höchsteinkommensgrenze errechnet sich aus dem elterlichem Bedarf, einem prozentualen Anteil angemessener Wohnkosten und dem möglichen Gesamtkinderzuschlag.

Geringere Anrechnung des Elterneinkommens
Die Anrechnungsquote des elterlichen Erwerbseinkommens verringert sich von bislang 70 auf 50 Prozent.

Durch diese Änderungen erhöht sich der Kreis der Berechtigten für den Kinderzuschlag deutlich. Bei Geringverdienern kann durch den Kinderzuschlag vermieden werden, dass die Familie wegen Hilfebedürftigkeit Arbeitslosengeld II beantragen muss.

Familien, die durch die Gesetzesänderung den Kinderzuschlag jetzt erhalten können, sollten nach Inkrafttreten des Gesetzes so schnell wie möglich vollständige und aktuelle Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und eventuellen anderen bezogenen Leistungen zusammen mit dem Antrag bei ihrer Familienkasse einreichen. Die Antragsformulare sind im Internet unter www.kinderzuschlag.de und bei den örtlichen Familienkassen erhältlich.

Für Bezieher von Arbeitslosengeld II gibt es eine deutliche Erleichterung: Sie erhalten einen Kurzantrag, der ihnen von den Trägern der Grundsicherung übersandt wird. In diesen Fällen kann auf bereits erfolgte Berechnungen zum ALG II zurückgegriffen werden.

Für telefonische Rückfragen steht die Familienkasse Montag bis Freitag von
08:00-18:00 Uhr unter der Service-Nummer: 0 18 01 / 54 63 37 * zur Verfügung.

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