Notrufmissbrauch durch 22-jährigen Schweriner

Kosten für den Einsatz trägt nun der Anrufer

Großer Dreesch – Am Samstagmorgen, gegen 04.00 Uhr rückte die Feuerwehr und mehrere Funkstreifenwagen der Polizei in die Dr.-Martin-Luther-King-Straße aus. Anlass für dieses Großaufgebot war eine Meldung eines 22-jährigen Schweriners aus der Nachbarschaft. Weder Feuerwehrleute noch Polizisten konnten jedoch ein Feuer entdecken. Der Anrufer wird sich nunmehr wegen des Verdachts des Notrufmissbrauchs verantworten müssen und
die Kosten für seinen schlechten Scherz tragen.

Rechtlicher Hintergrund

Notrufmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt: Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe missbraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Gemäss § 145 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft wer absichtlich oder wissendlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei.

Der Missbrauch von Notrufen kann den Täter sehr teuer kommen. Zivilrechtlich haftet er für die Kosten des Einsatzes und die Folgeschäden beispielsweise durch Gebäuderäumungen aus dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung § 823 BGB.

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