Nur Beschlüsse gegen den Alkoholkonsum reichen nicht

Die Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung begrüßt, dass sich der Landtag verstärkt für den Kampf gegen illegalen und legalen Drogen-Konsum bei Kindern und Jugendlichen ausgesprochen hat.Mit dem Beschluss des Landtages wurde noch einmal die Bedeutsamkeit der Suchtprävention im Allgemeinen und der Alkohol- und Tabakprävention im Besonderen unterstrichen.
Wir haben erste Erfolge zu verzeichnen. Entsprechend der Schülerstudie ESPAD ist die Lebenszeit-Prävalenz des Alkoholkonsums in der Zeit von 2003 bis 2007 von 99 % auf 97,8 % in MV gesunken.

Im Ländervergleich liegt Mecklenburg-Vorpommern jedoch noch immer an erster Stelle.
Der Beschluss des Landtags ist ein weiterer Schritt auf einem langen Weg. Denn nun heißt es, den Beschluss mit möglichst konkreten Aktionen zu hinterlegen.

„Es wäre schon viel erreicht, wenn die Anwendung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in allen Verkaufstellen des Einzelhandels und der gastronomischen Einrichtungen zur Selbstverständlichkeit und der Zugang und Erwerb von Alkohol für Jugendliche erschwert werden. Es muss sich eine Kultur entwickeln, dass Jugendliche beim Kauf von Alkohol wissen, dies geht nicht ohne Ausweis.“, sagt Rainer Siedelberg, Leiter der Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung MV.

Hier sind auch DEHOGA, IHK u.a. gefragt, gemeinsame Konzepte zur besseren Umsetzung des Jugendschutzgesetzes und des „Apfelsaftparagrafen“  zu entwickeln.

Vorfälle wie in Stralsund, wo ein 17jähriger Auszubildender nachts an der Tankstelle allein Alkohol und Zigaretten verkauft, zeigen dass es in den Bereichen der Gastronomie noch Handlungsbedarf gibt. So zeigt die ESPAD-Studie auch, dass es jedem vierten Befragten (15jährige Schüler!) möglich war, in den letzten 30 Tagen Spirituosen einzukaufen.

Die Sozialministerin Frau Schwesig hat Recht, wenn sie sagt, dass man nicht wegschauen darf.
Ein weiterer Schwerpunkt sind Festveranstaltungen. Viele Festveranstalter sehen in der Umsetzung und Kontrolle des Jugendschutzes große Schwierigkeiten. Zugleich wird seine Notwendigkeit betont, und alle klagen, dass niemand das Gesetz ernst nimmt. Nach jedem Event wird sich über betrunkene Jugendliche beschwert, aber niemand macht sich Gedanken, in sein Veranstaltungskonzept Suchtprävention mit aufzunehmen.

Die Suchtprävention darf nicht nur als Alibi benutzt werden.
Die LAKOST MV ist jederzeit bereit die Gastronomieverbände und Festveranstalter bei der Erarbeitung von Präventionskonzepten zu unterstützen.

Es ist aber ebenso dringend notwendig, dass Kommunen die Suchtprävention stärken. Es gibt zum einen zu wenig kommunale Präventionskräfte in MV, zum anderen ist der Jugendschutz in den Jugendämtern personell nicht ausreichend ausgestattet.

Nach oben scrollen