Bauauftrag für Schiffsanleger bereits in der Ausschreibung
In scharfer Form hat Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow die Kritik von BUND und Bündnis 90/Die Grünen am geplanten Schiffsanleger in der Schlossbucht zurückgewiesen. „Insbesondere die Kritik an dem für Wirtschaft, Bau und Tourismus zuständigen Minister Harry Glawe weise ich in aller Form zurück. Mit der Förderung von knapp 200 000 Euro ist die Finanzierung eines wichtigen Bauvorhabens zur Verbesserung des wassertouristischen Angebots in der Landeshauptstadt sichergestellt. Die Landeshauptstadt ist dankbar über die gute Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium, das Schwerin bereits in der Vergangenheit bei wichtigen Infrastrukturmaßnahmen unterstützt hat, z.B. bei der touristischen Wiederbelebung der Insel Kaninchenwerder.“
Dem BUND und den Grünen warf die Oberbürgermeisterin Verhinderungspolitik in letzter Minute vor. „Uns geht es ums Ermöglichen touristischer Entwicklung. Schwerin und seine Seenlandschaft sind wie geschaffen für den Wassertourismus, der aber derzeit keine ausreichende Infrastruktur vorfindet. Mit dem Schlossbuchtanleger sollen deshalb auch öffentliche Kurzzeitparkplätze geschaffen werden, damit Wassertouristen in der Landeshauptstadt anlegen und festmachen können.“
Nach Angaben von Baudezernent Dr. Wolfram Friedersdorff ist der Baubeginn für den Schiffsanleger für Ende Februar, Anfang März geplant. „Alle Baugenehmigungen liegen vor. Auch die Unbedenklichkeit für das Weltkulturerbe wurde geprüft“, so Dr. Friedersdorff.
Derzeit läuft die Ausschreibung der Bauaufträge. Mit dem Beginn der neuen Wassersportsaison Ende April/Anfang Mai soll die neue Steganlage fertig sein. „Mehrere Unternehmen haben Interesse bekundet, den Schiffsanleger zu nutzen. So soll die zwischen Berlin und Schwerin verkehrende MS ,Schwerin’ Mitte Mai zum ersten Mal hier anlegen – sie pendelt 2012 insgesamt 12-mal zwischen beiden Städten und wird für jeweils für zwei Tage in der Landeshauptstadt festmachen“, berichtet der auch für den Tourismus zuständige Dezernent.
Im Zuge der Baugenehmigung wurde ein Gutachten zur Erfassung der Brut- und Gastvögel in der Schlossbucht angefertigt, das keine „Beeinträchtigung der Nutzung dieses Lebensraumes durch das Vorhaben am Standort des Cafe Schlossbucht“ erwartet. „Auch für die Brutvögel ist …eine erhebliche Beeinträchtigung nicht gegeben.“ Im weiteren und engeren Bereich des Bauvorhabens ist laut Gutachten „keine nach EU- oder Natur-/Vogelschutzrecht bestandsgefährdete oder seltene Vogelart betroffen“.
Lediglich für die Bauphase schlägt der Gutachter eine zeitliche Staffelung vor, um mögliche Störungen zu minimieren. Die Vogelbeobachtungen- und zählungen für das aufwändige „avifaunistische Gutachten“ fanden sechs Monate lang in Abständen von 14 Tagen an insgesamt 13 Tagen zu unterschiedlichen Tageszeiten und bei unterschiedlichen Wind- und Wetterverhältnissen statt.
Quelle: Landeshauptstadt Schwerin