Ortsbeiräte bekommen mehr Rechte

Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung wird klarer geregelt

Die Beteiligungsrechte der 17 Ortsbeiräte der Landeshauptstadt sollen weiter  gestärkt werden. Eine entsprechende überarbeitete Satzung liegt dem Hauptausschuss der Stadtvertretung vor. „In den Ortsbeiträten manifestieren sich die Interessen, Sorgen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld. Deshalb wollen wir den Umgang der Stadtverwaltung mit diesen Anliegen klarer als bisher regeln und die Beteiligungsrechte der Ortsbeiräte genauer definieren“, erklärt  Stadtpräsident Stephan Nolte die beabsichtigte Novellierung der Satzung. „Wir schaffen damit die Voraussetzungen, um höchstmögliche Transparenz und Bürgerbeteiligung zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Änderungen gehört dabei, dass künftig auch die städtischen Eigenbetriebe und Gesellschaften die Ortsbeiräte in ihre Entscheidungen einbeziehen müssen, wenn sie den jeweiligen Ortsteil betreffen“, erläutert Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow.

Um die Einwohnerinnen und Einwohner rechtzeitig über Veränderungen im Ortsteil  zu informieren und ihre Einflussmöglichkeiten zu wahren, verpflichtet sich die Verwaltung außerdem, die Ortsbeiräte  vorab von  bedeutsamen gewerblichen und sonstigen Ansiedlungen sowie von Erweiterungsmaßnahmen bzw. Standortschließungen Dritter in Kenntnis zu setzen. Das betrifft auch städtische Erschließungsmaßnahmen, Änderungen der Verkehrsführung und die notwendige Fällung von Bäumen. „Wir werden außerdem jedem Ortsbeirat einmal im Jahr die Möglichkeit geben, die weitere Entwicklung im Ortsteil  ausführlich mit der Verwaltung und unserem Eigenbetrieb Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen zu diskutieren und bei einer gemeinsamen Ortsbegehung die Umsetzung von Bürgeranliegen zu kontrollieren.“

Auch die Rechte und Pflichten der Ortsbeiräte wurden erweitert: Statt eines Vorschlagsrechts haben die Ortsbeiräte nunmehr ein Antrags- und Rederecht sowohl in der Stadtvertretung als auch in den Ausschüssen. Ihre Anfragen und Vorschläge müssen in der Regel innerhalb von drei Wochen beantwortet werden. Umgekehrt bekommen die Beiräte selbst etwas mehr Zeit und müssen nun innerhalb von vier (bisher drei) Wochen ihre Stellungnahmen abgeben. Tagesordnung bzw. die Sitzungsprotokolle der Ortsbeiräte werden künftig im Bürger- und Ratsinformationssystem veröffentlicht. Die Ortsbeitratsvorsitzenden erhalten außerdem  Zugang zum Ratsinformationssystem und damit wesentlich früher Einblick in Entscheidungsprozesse der Verwaltung.

Präzisiert wurde auch die Mitgliedschaft in den Ortsbeiräten. So sollen Stadtvertreter nur noch Mitglied in jeweils einem Ortsbeirat sein. Mindestens zwei Drittel der Mitglieder eines Ortsbeirates müssen im jeweiligen Ortsteil wohnen.

In der Landeshauptstadt gibt es derzeit 17 Ortsbeiräte. Ihre Mitgliederzahl richtet sich nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Stadtteils. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder werden für jeweils fünf Jahre gewählt.

Quelle: Landeshauptstadt Schwerin

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