NPD-Fraktionschef war wegen Verunglimpfung und Verleumdung angeklagt
Das Schweriner Amtsgericht hat heute im Prozess gegen den Chef der NPD-Landtagsfraktion, Udo Pastörs, sein Urteil gesprochen. Wegen Verunglimpfung und Verleumdung – Pastörs sprach in einer Landtagsrede u.a. von einer „Auschwitzprojektion“ der Demokraten und einem „Sieg der Lüge über die Wahrheit“ – erhält dieser eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Der Verteidiger des Angeklagten, der NPD-Fraktionsabgeordnete Michael Andrejewski hatte auf Freispruch plädiert.