Pflegekosten – wer muss zahlen?

Verbraucherzentrale gibt Orientierungshilfe

Wenn Eltern ins Heim müssen, kommen auf die Familie neben der Sorge um die Gesundheit der pflegebedürftigen Menschen auch finanzielle Entscheidungen zu.

Mit dem Netzwerk Pflegeberatung bietet die Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen den Betroffenen eine Anlaufstelle für Fragen wie: Sind Kinder immer zu Unterhalt gegenüber ihren im Pflegeheim lebenden Eltern verpflichtet? Welche Auskünfte müssen die Kinder dem Sozialamt geben? Wieviel Einkommen muss den Kindern verbleiben? Wird auch Vermögen oder Wohneigentum herangezogen?

Grundsätzlich sind Kinder ihren Eltern gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, wenn Einkommen und Vermögen der Eltern nicht ausreichen, um die Pflege zu finanzieren. Diese Verpflichtung tritt jedoch nur dann ein, wenn die Kinder leistungsfähig sind, das heißt, wenn sie selbst über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Zu der Frage, wann das Vermögen der Kinder vom Sozialamt herangezogen werden kann, sind Gerichtsentscheidungen ergangen.

Demnach müssen Angehörigen die Vermögenswerte belassen werden, die sie füreine angemessene Altersvorsorge vorgesehen haben. Was als angemessen anzusehen ist, hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalls ab.

Das Netzwerk Pflegeberatung der Verbraucherzentralen gibt zu Elternunterhalt und Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen allgemeine Informationen unter den unten aufgeführten Telefonnummern. Auf Wunsch können auch schriftliche Verbraucherinformationen versandt werden, eine individuelle Rechtsberatung erfolgt jedoch nicht.

Anrufer erhalten zu folgenden weiteren Themen an der Pflegehotline Beratung:

– Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Telefon: 01803 770 500 – 1

– Heim- und Pflegedienstverträge: Telefon: 01803 770 500 – 2

– Alternative Wohnformen: Telefon: 01803 770 500 – 3

Der Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 9 Cent pro Minute (deutscher Festnetzpreis, abweichender Mobilfunktarif ). Die Beratung selbst ist kostenfrei. Die Telefon-Hotline ist montags und mittwochs zwischen 10 und 13 Uhr sowie donnerstags zwischen 14 und 18 Uhr erreichbar.

Nach oben scrollen