Am 30.05.2009 erhielt die Polizei kurz vor 13:00 Uhr von Zeugen den Hinweis, dass sich in Schwerin, im Bereich der Weststadt, zwei Personen mit pistolenähnlichen Gegenständen aufhalten.
Vor Ort wurden durch die Polizei zwei männliche Jugendliche(17 und 18 Jahre alt) mit Softairpistolen festgestellt.
Gegen beide Personen wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz (Verbot des Führens von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit) gefertigt. Die Waffen wurden sichergestellt.
Die Polizei warnt hier nochmals in eigener Sache. Es ist auch für erfahrende Polizeibeamte nahezu unmöglich zu erkennen, ob es sich hierbei um eine scharfe Waffe oder um eine Softairwaffe handelt.
Kubischok, (KHK)