Polizeibekannter Mann schoss mit Revolver um sich

Waffe stellte sich als täuschend echte Luftdruckpistole heraus. Täter ohne Waffenschein

Schwerin – Am frühen Morgen des 22.01.2017 meldete sich ein Zeuge beim Polizeinotruf und teilte mit, dass eine männliche Person im Bereich der Straßenbahnendhaltestelle Hegelstraße mit einem Revolver schießen würde. Die umgehend zum Einsatzort eilenden Beamten stellten im Haltestellenbereich einen Mann fest, der eine täuschend echte Luftdruckpistole bei sich führte. Diese Waffe ist zwar nicht verboten, jedoch ist zum Führen einer solchen Waffe ein Waffenschein erforderlich. Diesen konnte der Mann, der bereits am Vorabend durch Randalieren und auch in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung trat, nicht vorweisen.

Die Waffe wurde sichergestellt. Außerdem wurden ein Strafverfahren und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet, da das Schießen mit Luftdruckwaffen in der Öffentlichkeit nicht gestattet ist.


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Zuletzt aktualisiert am 17. Mai 2025 um 01:02 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

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