Registrierkassenpflicht: Aufbewahrungsfehler vermeiden

IHK-Veranstaltung zu elektronischen Kassensystemen am 05.09.2017

Die Finanzverwaltung macht ernst: Spätestens zum 31.12.2016 mussten elektronische Registrierkassen aufgerüstet worden sein, um den aktuellen Anforderungen an die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften gerecht zu werden. Bereits kleinste Aufbewahrungsfehler können erhebliche Zuschätzungen nach sich ziehen.

Wie Sie diese vermeiden können und was zukünftig zu beachten ist, erfahren Sie am Freitag, dem 5. September 2017 in der Zeit von 10:00 – 12:00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin. Als Referent wird Stefan Weimann von der DATEV eG Rede und Antwort stehen.

Anmeldungen bei der IHK zu Schwerin sind noch möglich unter Tel.: 0385 5103-502, E-Mail: VARechtSteuern@schwerin.ihk.de oder direkt online unter www.ihkzuschwerin.de, Veranstaltungs-Nr.: 185102352.

 

Foto: Symbolbild
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