Ruhestörung endete im polizeilichen Gewahrsam

30-jähriger Schweriner muss sich wegen Sachbeschädigung und Beleidigung verantworten


Es fing mit einem Einsatz wegen Ruhestörung. Ein 30-jähriger Schweriner hatte am Samstag gegen 02:30 Uhr in seinem Kleingarten noch laute Musik laufen. Als die gerufenen Polizeibeamten eintrafen, zeigte sich der Ruhestörer nicht beeindruckt und spielte seine Musik weiterhin lautstark ab. Nachdem die Beamten den Recorder sicherstellten und zunächst Ruhe eintrat, begann der 30-jährige Täter einen benachbarten Garten zu verwüsten, beschädigte Blumenrabatte und Inventar.

Da nicht zu erwarten war, dass sich der alkoholisierte Mann beruhigen könnte und darüber hinaus auch nicht in der Lage war sich
auszuweisen, wurde er in Polizeigewahrsam genommen. Verantworten muss er sich nun wegen unzulässigen Lärms, Sachbeschädigung und
Beleidigung.

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