Schenkung an das Schweriner Münzkabinett

Golddukat von Herzog Johann Albrecht II. von Mecklenburg-Güstrow von herausragendem Wert

 

Golddukat von Herzog Johann Albrecht II. von Mecklenburg-Güstrow © Staatliches Museum Schwerin

Durch eine Schenkung gelangte im Dezember 2016 eine Münze von herausragendem Wert in den Bestand des Schweriner Münzkabinetts. Es handelt sich um einen 1633 in Gnoien geprägten Dukaten von Herzog Johann Albrecht II. von Mecklenburg-Güstrow (1611–1636). Diese Goldmünze (3,4 g schwer und mit einem Durchmesser von 22,8 mm) zeigt auf der Vorderseite den stehenden Herzog im Harnisch mit Degen. Auf der Rückseite findet sich das behelmte fünffeldige Wappen Mecklenburgs, hinzu kommt die Devise: NON EST MORTALE QVOD OPTO – nicht sterblich ist, was ich wünsche.

Solche Goldmünzen stellten einen beachtlichen Wert dar – sie waren nicht für den alltäglichen Zahlungsverkehr gedacht. Die Mehrzahl der Menschen in den Städten und auf dem Lande kannte in Mecklenburg nur silberne Schillinge oder Pfennige. Einen Dukaten bekamen sie nie zu Gesicht.

Die fürstlichen Münzherren prägten solche Stücke insbesondere zur Repräsentation ihrer Herrschaft. In der Vormoderne kam es darauf an, den herrscherlichen Status nach außen zu vermitteln. Als kleinste mobile Bild-Text-Einheit boten sich Münzen für diese Machtdemonstration geradezu an. Herzog Johann Albrecht II. dürfte mit den 1633 ausgegebenen Dukaten die Botschaft verbunden haben, dass er nach seiner Vertreibung durch Albrecht von Wallenstein wieder die Herrschaft im Land übernommen hat.

Das Münzkabinett Schwerin verfügte bis 1945 über einen 1633er Dukaten von Herzog Johann Albrecht II. Seit der Auslagerung im Zuge des Zweiten Weltkrieges gilt dieses Exemplar als kriegsbedingt vermisst. „Es ist nun für uns besonders wichtig, dass mit dieser Schenkung ein verlorenes Stück wieder in die Sammlung kommt. Darin bestand auch das Anliegen desjenigen, der den Dukaten dem Schweriner Kabinett übergab“, erklärt Pressesprecherin Heidemarie Otto. Als wirklicher Mäzen möchte der Wohltäter dabei nicht in der Öffentlichkeit erscheinen.

Quelle: Staatliches Museum Schwerin
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