Schiffsanleger in Schwerin: Verwaltungshandeln nur noch Makulatur

BUND äußert sich zu Vorwürfen der Oberbürgermeisterin von Schwerin

Schwerin (am) – Zu der am Freitag veröffentlichten Pressemitteilung der Landeshauptstadt Schwerin mit der Überschrift „Oberbürgermeisterin weist Kritik an Wirtschaftsminister in scharfer Form zurück“ äußert sich der darin angesprochene Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, wie folgt:

„Der BUND widerspricht der Aussage von Frau Gramkow, dass alle notwendigen umweltfachlichen Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit eines weiteren 50 Meter langen Schiffsanlegers in der Schweriner Schlossbucht durchgeführt wurden. Eine solche Aussage entspricht nicht der Wahrheit. Es ist in Genehmigungsverfahren geforderte Praxis, dass der Vorhabensträger – in diesem Fall der Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin SDS / Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen – alle Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit eines Eingriffs in Natur und Landschaft vorzulegen hat. Erst heute übersandte uns das Umweltamt der Stadt Schwerin per Fax ein vogelkundliches Gutachten aus dem Jahr 2008, das angeblich belegen soll, dass der Schiffsanleger umweltverträglich ist. Und dies, obwohl wir erstmals im August 2011 und dann erst wieder im November 2011 am Genehmigungsverfahren mit völlig unzureichenden Antragsunterlagen beteiligt wurden und zahlreiche Untersuchungen nachgefordert haben. Dies ist ein erneuter Affront gegen das zumeist ehrenamtliche Engagement der Naturschutzexperten unseres Verbandes, die davon ausgehen, bei der Bearbeitung eines Genehmigungsantrages alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Zudem verschweigt Frau Gramkow, dass ihre eigene Verwaltung erst vor wenigen Wochen die Ergebnisse einer aktuellen Wasservogelkartierung präsentiert hat, die zu anderen Ergebnissen als das Gutachten aus dem Jahr 2008 kommen. Durch gezieltes Weglassen von Fakten soll der Eindruck erweckt werden, alles sei in bester Ordnung.“

Arndt Müller, Naturschutzexperte des BUND:

„Es ist geübte Praxis in der Landeshauptstadt, umweltrechtliche Genehmigungsverfahren für umstrittene Vorhaben erst kurz vor ultimo anzusetzen, um dann völlig überrascht zu tun, wenn es von den zuletzt beteiligten Umweltverbänden zahlreiche Einwendungen gibt.
Wir bewerten es als ungeheuerlich, dass es Oberbürgermeisterin Gramkow offenbar in Ordnung findet, wenn Landespolitiker öffentlich die Umsetzung von Vorhaben verkünden, obwohl ihre eigene Umweltverwaltung den behördlichen Bewertungsprozess noch nicht abgeschlossen hat. Damit haben wir inzwischen offenbar den Zustand erreicht, dass Politikerinnen und Politiker bestimmen, was genehmigungsfähig ist und was nicht. Welche Genehmigungsbehörde wird sich auf Grundlage geltender Gesetze objektiv entscheiden, wenn Sie von der Verwaltungsspitze und Landespolitikern auf diese Weise in Zugzwang gebracht wird? Derartige Zustände sind aus Sicht des BUND unerträglich und müssen korrigiert werden.“

Der  BUND wolle weiterhin seinem satzungsgemäßen Auftrag folgen und gegen die Beeinträchtigung von Natur und Umwelt auch in diesem Fall vorgehen: „Aus unserer Sicht ist es völlig selbstverständlich – und diese Sichtweise wird durch gesetzliche Vorgaben gedeckt – dass für den geplanten Schiffsanleger die Verträglichkeit mit den Schutzzielen des EU-Vogelschutzgebietes „Schweriner Seen“ nachgewiesen werden muss. Die Verwaltung der Stadt Schwerin weigert sich jedoch bisher, ein entsprechendes umfassenden Prüfverfahren – eine so genannte FFH-Verträglichkeitsprüfung – einzuleiten. Sollte es hier kein Einvernehmen geben, müssen aufgrund der halstarrigen Haltung der Stadt erneut Gerichte über Sachfragen entscheiden, die klar auf der Hand liegen.“

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