Anliegerverkehr muss den Bereich ab Ferienbeginn umfahren
Mit Ferienbeginn (24. Juni) ist der Schlachtermarkt für den Durchgangsverkehr saisonal bis zum 30. Oktober gesperrt. Eine Umfahrung des Schlachtermarktes für den Anliegerverkehr ist über den Großen Moor/Werderstraße/Amtstraße/Gaußstraße/August-Bebel-Straße möglich.
Wie es von offizieller Seite heißt, werde „die Sperrung die städtebauliche Aufenthaltsfunktion im verkehrsberuhigten Bereich des Schlachtermarktes unterstützen und den Fahrzeugverkehr beruhigen“.