Schornsteinfeger: Verbraucher zahlen doppelt

Verbraucherzentrale MV kritisiert: Schein-Liberalisierung geht zu Lasten der Hauseigentümer

Seit gut einem Jahr können Arbeiten, die zuvor zum Monopol der Bezirksschornsteinfegermeister gehörten, auch an geeignete Handwerker vergeben werden. Doch hoheitliche Aufgaben, die der öffentlichen Sicherheit dienen, liegen nach wie vor in den Händen der Platzhirsche.

Immobilieneigentümer können seit Anfang 2013  frei entscheiden, wer bei ihnen die Heizung prüft, am Ofen die Abgase misst oder vom Dach aus den Kamin kehrt. Weiterhin Aufgabe der Bezirksschornsteinfeger ist die sogenannte Feuerstättenschau, bei der alle drei bis vier Jahre die Betriebs- und Brandsicherheit der heimischen Anlagen geprüft werden. Genau das stößt bei vielen Verbrauchern auf Unverständnis, weiß Horst Frank, Energieexperte der Verbraucherzentrale. „Der Heizungsbauer führt zum korrekten Einstellen der Heizung Messungen durch, die der Schornsteinfeger anschließend für teures Geld noch einmal vornimmt. Die Verbraucher müssen also für ein und dieselbe Leistung zweimal bezahlen“, so Frank. Die Reform im Schornsteinfegerwesen sei lediglich eine Schein-Liberalisierung zu Lasten der Verbraucher und zu Gunsten der alten Zunft gewesen, kritisiert der Energieexperte.

Anstehende Arbeiten als Sammelauftrag vergeben

Frank rät, alle Arbeiten, die bis zur nächsten Feuerstättenschau anstehen, als Sammelauftrag an einen Schornsteinfeger oder Handwerker zu vergeben und sich preislich an den Rechnungen der Vorjahre zu orientieren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) listet die zugelassenen Schornsteinfeger im Internet auf (https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/sf-suche/). In der Registerauskunft können Hauseigentümer nach Anbieternamen suchen und nach Dienstleistern in bestimmten Postleitzahlengebieten, dabei sind Kunden bei der Auswahl nicht an den Standort eines Handwerkers gebunden.

Bei Vertragsabschlüssen sollten sich die erforderlichen und gewünschten Leistungen konkret in dem Vertragstext wiederfinden und es sollte genau festgelegt werden, wie oft und wann diese zu erbringen sind. Auch die Vertragspositionen Preis, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, Preisanpassungsklausel und Erreichbarkeit sollten enthalten sein. Vorkasse ist nicht empfehlenswert, dasselbe gilt für Abo-Angebote. Unzulässig sind Verträge, mit denen sich Verbraucher mehr als zwei Jahre an bestimmte Schornsteinfeger binden oder die sich nach Ablauf stillschweigend um mehr als ein Jahr verlängern. Wer unaufgefordert Besuch von einem Schornsteinfeger erhält und direkt einen Vertrag abschließt, hat 14 Tage Widerrufsrecht wie bei anderen Haustürgeschäften auch. Die Verantwortung dafür, dass die Kehr- und Reinigungsarbeiten fristgerecht ausgeführt werden, liegt beim Hauseigentümer.

Bei allen Fragen zur Heiztechnik hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Für einen Termin in einem der 26 Energieberatungsstützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Anmeldung erforderlich. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder unter 0381 – 2087050. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

1 Kommentar zu „Schornsteinfeger: Verbraucher zahlen doppelt“

  1. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) listet die zugelassenen Schornsteinfeger im Internet auf (https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/sf-suche/). In der Registerauskunft können Hauseigentümer nach Anbieternamen suchen und nach Dienstleistern in bestimmten Postleitzahlengebieten, dabei

    Das BAFA Register ist Schwachsinn wenn die dort enthaltenen Schornsteinfeger gar keine Konkurrenz zulassen!
    Sogenannte freie Schornsteinfeger die keinen Bezirk haben sind als solche nicht kenntlich!

    Echte freie Schornsteinfeger findet man hier:
    http://www.freieschornsteinfegerwahl.de/
    http://www.freie-schornsteinfeger.eu/

    Konkurrenz könnte das Geschäft beleben wenn diese zugelassen werden würde!
    Es würde mich freuen wenn Artikel die dieses Thema betreffen gründlicher recherchiert werden würden.
    Das das was hier mitgeteilt wird hilft wirklich niemanden!
    MfG
    Roman Heit

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