Schuldnerberatung Lichtblick stellt Jahresbericht vor

Situation bleibt angespannt

Ob Arbeitslosigkeit, Trennung und Scheidung oder der Wegfall eines Zweiteinkommens, die Ursachen für Verschuldung sind vielfältig. Die Folgen sind jedoch immer die gleichen: wirtschaftliche und soziale Not und häufig auch das Ende persönlicher Beziehungen.

Die Anzahl der Ratsuchenden bleibt weiter auf hohem Niveau und übersteigt nach wie vor die Aufnahmemöglichkeiten der einzigen als geeignet anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle der Landeshauptstadt, stellt diese in ihrem Jahresbericht 2010 fest.

Jeder fünfte Haushalt überschuldet
Im Laufe des Jahres wurden durch die vier Beratungskräfte der Schuldnerberatung Lichtblick des Diakoniewerks Neues Ufer insgesamt 831 Klienten betreut. Die Anzahl der Neuaufnahmen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr leicht, gleichzeitig konnten mehr Fälle abgeschlossen werden als in den Vorjahren. Die Wartezeit auf einen Erstberatungstermin für die Ratsuchenden konnte auf 9 Monate reduziert werden. Jeder fünfte private Haushalt in Schwerin ist statistisch gesehen überschuldet. Die ermittelte Überschuldungsquote der privaten Haushalte in der Landeshauptstadt Schwerin sank nur leicht auf das Niveau des Jahres 2008 (21 %).

Bankschulden mit 57 % am größten
„Die Überschuldung privater Haushalte ist kein vorübergehendes Phänomen, sondern systembedingt und darum auf Dauer angelegt“, so der Leiter der Beratungsstelle Lichtblick Siegfried Jürgensen. „Der private Konsum wird zunehmend kreditfinanziert, während die individuellen Risiken für die privaten Haushalte durch z.B. wechselnde Beschäftigungsverhältnisse oder kritische Lebensereignisse eher steigen und die Einhaltung von Zahlungsverpflichtungen damit erschweren.“
Im Durchschnitt wurden 14 Forderungen in Höhe von 23.173 Euro gegen jeden der 191 neu aufgenommenen Klienten geltend gemacht. Insgesamt waren es 2.643 Verbindlichkeiten und ein Schuldenberg von rund 4,57 Millionen Euro. Der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Banken erhöhte sich auf über 57 % und zeigt die kontinuierlich gestiegene Bedeutung des Konsumentenkredits in unserer Gesellschaft.

Anzahl erfolgreicher Einigungen steigt erneut
Sowohl die Anzahl der außergerichtlichen Einigungsversuche im Sinne der Insolvenzordnung als auch die Anzahl der Verbraucherinsolvenzanträge konnte gegenüber dem Vorjahr noch einmal gesteigert werden. Noch wichtiger: die Anzahl der erfolgreichen Einigungsversuche erhöhte sich ebenfalls.

Das „Pfändungsschutzkonto“
Mit der Einführung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) zum 01.07.2010 kam ein zusätzlicher Beratungsbedarf auf die Mitarbeiter der Beratungsstelle zu. Neben den Verbesserungen im Pfändungsschutz brachte die Einführung des „P-Kontos“ aber insbesondere in den ersten Monaten auch erhebliche Probleme für diejenigen Bankkunden mit sich, die eine Umwandlung ihres Girokontos in ein P-Konto beantragten, ohne sich vorher ausreichend informiert zu haben. „Wer seiner Bank keine Bescheinigung über einen erhöhten Pfändungsschutzbetrag vorlegen konnte, wurde über den Sockelfreibetrag von 985,15 Euro hinaus gepfändet. Für Familien, Bedarfsgemeinschaften und Unterhaltleistende konnte eine solche Situation Existenz gefährdend werden“, so Jürgensen. Die erforderliche Bescheinigung kann laut Gesetz von Arbeitgebern, Familienkassen, Sozialleistungsträgern, im Sinne des Insolvenzrechts geeigneten Beratungsstellen oder Rechtsanwälten ausgestellt werden.

Weitere Probleme ergaben sich einerseits in der teils schlechten Vorbereitung einiger Banken auf die neue Gesetzeslage und andererseits durch eine vom Gesetzgeber zu verantwortende Gesetzeslücke, die insbesondere Sozialleistungsempfängern zum Verhängnis werden konnte. Der Pfändungsschutz bezieht sich laut Gesetz nur auf Geldeingänge innerhalb eines Kalendermonats. Wenn der Sozialleistungsträger aber am 1. eines Monats überweist und am 31. desselben Monats für den Folgemonat, wird der pfändungsfreie Betrag weit überschritten. Für den Grundbedarf gedachte Sozialleistungen werden dem Haushalt entzogen und führen zu erneuter Hilfebedürftigkeit.

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