Schulgesetz schreibt Festlegung durch den Schulträger vor

Kapazität an Schulen festgelegt

Den Mitglieder des Hauptausschusses liegt in ihrer Sitzung am 15. Februar 2011 eine Beschlussvorlage vor, mit der die Aufnahmekapazität in den öffentlichen Schweriner Grundschulen festgelegt werden soll. Das schreibt das Schulgesetz vor und ist die Grundlage für den Anspruch zur Aufnahme von Schülern in eine bestimmte Schule der Landeshauptstadt.

2116 Schülerinnen und Schüler können an den Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt unterrichtet werden. Die Kapazität der Heinrich-Heine- und Fritz-Reuter-Grundschule beträgt jeweils 260 Schüler. In der Friedensschule, der Grundschule Lankow und der Nils-Holgersson-Grundschule ist jeweils Platz für 312 Mädchen und Jungen. 234 Schüler können an der Astrid-Lindgren-Schule und der Grundschule am Mueßer Berg lernen. In der John-Brinckman-Grundschule können 192 Kinder aufgenommen werden. Schuldezernent Dieter Niesen: „Die genannten Schülerzahlen basieren auf einem Raumbedarf von durchschnittlich 1,9 Quadratmeter pro Schülerarbeitsplatz. Sie wurden mit den einzelnen Schulleitern abgestimmt und sichern den gegenwärtig bekannten Bedarf.“

Die städtischen Grundschulen haben in der Regel zwei bis drei Parallelklassen oder entwickeln sich je nach Nachfrage dorthin. Demzufolge müssen im Ergebnis für acht oder 12 Klassen die entsprechenden Räume zur Verfügung stehen. Alle  Schulgebäude wurden vor diesem Hintergrund hinsichtlich der Nutzungen eingehend überprüft. „Da in vielen Schulen auch der Hort im Schulgebäude integriert ist, musste dieser Aspekt berücksichtigt werden. Dabei ist festzustellen, dass die Zielstellung „Schule und Hort unter einem Dach“ vor allem im Innenstadtbereich, wo die Nachfrage besonders groß ist, an ihre Grenzen stößt“, so Dieter Niesen. „Hier bemühen wir uns um akzeptable Lösungen wie beispielsweise an der Heinrich-Heine-Grundschule. Ein freier Kita-Träger konnte dort in seiner Einrichtung in der Nähe der Schule die Kapazitäten für zwei neue Hortgruppen schaffen.“

Quelle: Landeshauptstadt Schwerin

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