Schwellenwerte für Beimengungen von GVO im Saatgut dringend festlegen

Schwerin: Zur Berichterstattung über die Beimengungen von Spuren von gentechnisch verändertem Mais im Saatgut in Mecklenburg-Vorpommern, erklärt das Mitglied des FDP Landesvorstandes und agrarpolitische Sprecher, Daniel Bohl:

Die von den Behörden gemessenen GVO-Anteile im Saatgut betragen weniger als 0,1 Prozent und liegen damit an der technischen Nachweisgrenze. Gefunden wurde der gentechnisch veränderte Mais der Sorte NK603, der in vielen Staaten seit Jahren angebaut wird. Auch in der EU sind Lebens- und Futtermittel aus NK603-Mais seit 2004 zugelassen. Eine Gefahr beim Verzehr von Produkten aus diesem Mais besteht für die Bevölkerung also nicht.

Dieser Fall zeigt wieder einmal deutlich, wie dringend notwendig die Festlegung eines Schwellenwertes, bis zu dem unbeabsichtigte Beimengungen von GVO-Sorten, die in Europa keine Zulassung haben, im Saatgut erlaubt sind. Das entspricht den Regelungen über die Sortenreinheit, wie sie für herkömmlich gezüchtetes Saatgut gelten.

Die derzeit praktizierte Nulltoleranz bietet für niemand einen Vorteil. Sie verursacht enorme Kosten bei den Unternehmen und führt zu großer Verunsicherung bei den Landwirten, die im guten Glauben „sauberes“ Saatgut kaufen und aussäen und dann ggf. wegen marginaler Verunreinigungen ihre mühevoll erstellten Saaten wieder umbrechen müssen.

In diesem Fall wird auch deutlich, dass es eine Lebenslüge ist zu glauben, Deutschland oder auch nur Mecklenburg-Vorpommern könnten eine gentechnikfreie Insel bleiben, wenn weltweit gentechnisch veränderte Sorten angebaut werden.

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