Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen

Vergaberecht aktuell: Die IHK zu Schwerin macht auf die neuen Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen ab Januar 2010 aufmerksam.

Für Ausschreibungen, die ab dem 1. Januar 2010 veröffentlicht werden, gelten neue, niedrigere Schwellenwerte. Diese sind sowohl von Bedeutung für öffentliche Auftraggeber als auch für Unternehmen. Da es sich um eine Verordnung handelt, ist diese verbindlich und gilt in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar.

Die neuen Schwellenwerte ab 1. Januar 2010:

Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 193.000 Euro

Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberster und oberer Bundesbehörden: 125.000 Euro

Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Trinkwasser-,
Energieversorgung und im Verkehrsbereich: 387.000 Euro

Baufträge: 4.845.000 Euro

Die Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergaben wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: http://eur-lex.europa.eu.

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