Schwerin erlässt Haushaltssperre

Beschluss der Stadtvertretung muss bis 30. September erfolgen

Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung am 26. August wird Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow zur Umsetzung des Haushaltserlasses eine vorläufige Haushaltssperre erlassen. Nicht davon betroffen sind Pflichtaufgaben der Kommune wie Sozialleistungen. In allen anderen Bereichen bleiben 20 Prozent der Etats gesperrt und dürfen nicht ausgegeben werden. Dem Erlass folgend, hat die Stadtvertretung bis zum 30. September Zeit, die Haushaltssperre zu beschließen.

„Dazu wollen wir den Stadtvertreterinnen und –vertretern einige Bereiche vorschlagen, die von der generellen Ausgabensperre für die freiwilligen Leistungen ausgenommen sind, beispielsweise die Förderung im Jugend- und Sozialbereich, und bitten die Stadtvertretung, dem Beschluss auf der Sitzung  am 19. September herbeizuführen“, so die Verwaltungschefin.

Das Innenministerium hatte die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt in der vergangenen Woche mit harten Sparauflagen genehmigt und Einsparungen in Höhe von rund acht Millionen Euro gefordert.

Quelle: Landeshauptstadt Schwerin

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