Schwerin kämpft weiter um Gastroausbildung

Schuldezernent kündigt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht an

Die Landeshauptstadt wird alles daransetzen, um im Interesse der hiesigen Hotel- und Gaststättenbetriebe die Zukunftsperspektiven im Ausbildungsbereich zu erhalten. Mit Unverständnis hat Schwerin in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Schwerin aufgenommen, die die vom Bildungsministerium verfügte Verlagerung der Ausbildung nach Parchim und Wismar für rechtmäßig erklärt. „Die aktuelle Entscheidung richtet sich gegen den Berufsschulstandort Schwerin und ist ein Schlag ins Gesicht der hiesigen Ausbildungsbetriebe und Auszubildenden. Sie steht im Widerspruch zu früheren Entscheidungen des Gerichts und zur Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts“, so Schuldezernent Dieter Niesen. „Bildungsministerium und Gericht ignorieren damit die genehmigte Schulentwicklungsplanung und missachten Schwerins Rolle als örtlichen Schulträger.“

Eine an den Interessen der Auszubildenden ausgerichtete Entscheidung würde es weiterhin nahe legen, die Gastronomieausbildung im Zentrum Westmecklenburgs und damit in der Landeshauptstadt zu konzentrieren. Schuldezernent Dieter Niesen kündigte an, dass die Stadt gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen werde. Gleichzeitig forderte er Bildungsminister Henry Tesch auf, zu seinem Wort zu stehen: „Welchen Wert hat die Zusicherung des Bildungsministeriums aus dem letzten Jahr, den Ausgang des Rechtsstreits abzuwarten? Nun unterläuft das Ministerium dies mit eigenen Weisungen.“

Quelle: Landeshauptstadt Schwerin

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