Schweriner CDU diskutiert Pro und Contra der PID

Pro oder contra PID – die Mitglieder des Schweriner CDU-Kreisvorstands diskutierten in einer lebhaften Beratung über ein aktuelles Thema.

Soll die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland erlaubt werden oder nicht? Kreisvorsitzende Dorin Müthel-Brenncke hatte zu diesem aktuellen Thema eingeladen. Kreisvorstandsmitglied Kurt Schanné hielt das Impulsreferat.

Erst im Dezember 2010 hatte der Bundesparteitag der CDU mit knapper Mehrheit beschlossen, den Abgeordneten des Deutschen Bundestags ein gesetzliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) zu empfehlen. Die letzte Entscheidung wurde dabei jedoch in das Gewissen der Abgeordneten gelegt. Die PID dient der Feststellung schwerwiegender erblicher Schädigungen. Dazu werden aus dem Embryo einzelne Zellen isoliert und genetisch untersucht. Im Juli 2010 hat der Bundesgerichtshof nach Selbstanzeige eines Berliner Arztes geurteilt, dass diese Maßnahme dann zulässig ist, wenn sie mit dem Ziel der Herbeiführung einer Schwangerschaft und zum Ausschluss von drohenden Erbkrankheiten durchgeführt wird. Damit ist ein dringlicher gesetzlicher Regelungsbedarf entstanden. Ein Gesetzentwurf unter maßgeblicher Mitwirkung von Peter Hintze (CDU) sieht vor, die PID für den Fall der hohen Wahrscheinlichkeit einer schwerwiegenden Erbkrankheit, und zwar nur nach Beratung und Einwilligung der Mutter und nach positivem Votum einer interdisziplinären Ethikkommission zu erlauben. Dabei darf PID nur von einem eigens lizenzierten Zentrum durchgeführt und muss in einem zentralen Register dokumentiert werden. Ein Grundsatzpapier unter Federführung des CSU-Abgeordneten Singhammer strebt ein umfassendes gesetzliches Verbot an, vor allem weil PID faktisch eine Selektion mit diskriminierender Wirkung für behinderte Menschen darstelle und die Gefahr eines moralischen wie rechtlichen Dammbruchs bestehe. Ein weiterer Gesetzentwurf, der noch in Arbeit ist, will die Erlaubnis zur PID nur dann geben, wenn Ehepaare auf Grund festgestellter erblicher Anlagen eine Schädigung des Kindes erwarten müssen, die zur Tot- oder Fehlgeburt oder zum Tod im ersten Lebensjahr führt. Dieser Entwurf wird u.a. vom Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) mitgetragen.

Der Bundestag wird wahrscheinlich noch vor der Sommerpause über die drei vorliegenden Gesetzentwürfe abstimmen. Dorin Müthel-Brenncke: „ Es ist ein gutes Zeichen, dass die Entscheidung zur PID in das Gewissen der Abgeordneten gelegt wurde, denn da gehört sie auch hin.“

Quelle: CDU Kreisverband Schwerin

Nach oben scrollen