Schweriner Hundeverordnung: Leinenzwang soll ausgeweitet werden

Weniger Zwischenfälle mit Hunden angestrebt

Die Schweriner Hundeverordnung soll laut Stadtverwaltung neu geregelt werden. Somit würde der Leinenzwang auch auf die bebauten Ortslagen ausgeweitet werden. Dazu zählen die großen Wohngebiete Großer Dreesch, Mueßer Holz, Lankow, Krebsförden und Weststadt sowie die Neubaugebiete wie beispielsweise Friedrichsthal, Warnitz oder Neumühle. In der derzeit geltenden Schweriner Hundeverordnung besteht Leinenzwang lediglich in den Stadtteilen Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Schelfstadt, Ostorf und Zippendorf, in den Naherholungsgebieten um den Ziegelinnensee und innerhalb eines 50 Meter breiten Streifens um den Ostorfer und Lankower See. „Mit dieser Regelung wollen wir erreichen, dass es weniger Zwischenfälle mit Hunden gibt“, betont die Ordnungsamtsleiterin Gabriele Kaufmann.

Laut Kaufmann würde diese einheitliche Regelung innerhalb des gesamten Stadtgebietes allen städtischen Hundehaltern Rechtssicherheit bieten. Denn viele Menschen hielten die derzeitige Regelung für nicht ausreichend und fühlten sich gegenüber der Innenstadt benachteiligt.

Außerhalb der bebauten Ortslage sind Hunde weiterhin anzuleinen, wenn sich Personen nähern. So soll gewährleistet werden, dass Hunde in bestimmten Bereichen des Stadtgebietes unangeleint geführt werden können. Generelle Anleinpflicht soll künftig auch in den Treppenaufgängen von Mehrfamilienhäusern herrschen, da sich die Regelung der Anleinpflicht für Hunde ab einer Schulterhöhe von 40 Zentimetern in der Praxis nicht bewehrt hat.

Zustimmen müssen den neuen Regelungen jetzt noch die Stadtvertretung und das Innenministerium.

1 Kommentar zu „Schweriner Hundeverordnung: Leinenzwang soll ausgeweitet werden“

  1. Nun bläst die Stadtvertretung erneut zum Angriff auf alle Hundehalter. Ein Leinenzwang in bebauten Gebieten könnte man ja noch verstehen, aber ein Strafmaß von bis zu 5000,00 EUR für einen liegengelassenen Hundeköttel ist nicht mehr nachvollziehbar. Die Regelung außerhalb von bebauten Gebieten einen Hund sofort anzuleinen, wenn eine Person in Sichtweite kommt, ist quasi ein genereller Leinenzwang. Bei wörtlicher Auslegung der Verordnung gilt das Festmachen auch, wenn andere Hundehalter in Sichtweite (Wie weit ist die?) kommen. Da die Stadt offensichtlich keine ausreichenden Hundewiesen anbieten kann, gibt es wohl zukünftig noch mehr unsozialisierte Hunde, die den Kontakt mit Artgenossen mit dem reißen an der Hundeleine und einem panischen Herrchen oder Frauchen verknüpfen. Die von der Stadtverwaltung in der Öffentlichkeit genannten Beißattacken sagen nichts über die Umstände aus, die dazu geführt haben. Die geringe Zahl spricht wohl für sich, gemessen an den Körperverletzungsdelikten der Schweriner Zweibeiner. Es ist vielleicht einfacher generell allen Hundehaltern die Kompetenz zum verantwortungsvollen Verhalten abzusprechen und sie geschlossen zu kriminalisieren. Ich hoffe die in der Stadtvertretung tätigen Parteien outen sich namentlich, damit die Schweriner Hundehalter bei der nächsten Wahl wissen, wo sie ihr Kreuz setzen müssen.

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