Schweriner IHK begrüßt sächsische Entscheidung zum Rauchverbot

Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin begrüßt die Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs.

Danach wird das Rauchverbot in Ein-Raum-Gaststätten im Freistaat Sachsen vorläufig aufgehoben, sofern diese inhabergeführt werden und im Eingangsbereich deutlich auf die Rauchmöglichkeit hingewiesen wird.

Bereits in der Anhörung zum Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern hat die Schweriner IHK den Vorschlag unterbreitet, am Eingang von Ein-Raum-Gaststätten einen Hinweis vorzuschreiben, sofern in diesen Gaststätten geraucht werden darf. Hierdurch wird jedem mündigen Bürger signalisiert, dass er selbst entscheiden kann, ob er diese Gaststätte aufsuchen möchte. Die IHK zu Schwerin fordert daher die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf, im Interesse kleiner, inhabergeführter Ein-Raum-Gaststätten, umgehend das Rauchverbot für diese aufzuheben, um sie nicht weiter in ihrer Existenz zu gefährden’, so Klaus-Michael Rothe, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin.

Seitens der Schweriner IHK wird auch auf die besondere soziale Bedeutung kleiner Dorfkneipen im ländlichen Raum hingewiesen, deren Besuch in vielen Fällen die einzige öffentliche Freizeitmöglichkeit darstellt. ‚Die Politik in M-V muss endlich erkennen, dass den Gaststätteninhabern eine besondere soziale Funktion zukommt, die sich nicht nur in der Bereitstellung von Speisen und Getränken erschöpft. Vielerorts ist der ‚Kneiper’ auch der Zuhörer und Ratgeber in allen Lebenslagen. Diese Funktion kann er jedoch dann nicht mehr ausüben, wenn seine Kunden ausbleiben und er zudem in seiner Existenz gefährdet ist’, so warnt Rothe zum wiederholten Mal.

Nach oben scrollen