Schweriner Kripo ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung

Schlägerei zwischen sechs Männern aus Eritrea & ausufernder Beziehungsstreit am Zippendorfer Strand

Am späten Abend des Ostersonntags wurde durch eine Zeugin beobachtet, wie sich sechs junge Männer eine Schlägerei in der Hamburger Allee lieferten. Alle verfügbaren Polizisten des Schweriner Polizeihauptreviers eilten nach dem Notruf sofort zum Tatort. Hier trafen die Beamten zunächst auf einen 21-jährigen Geschädigten. In weiterer Folge konnten sie jedoch auch die fünf tatverdächtigen Männer im Alter von 23 bis 31 Jahren antreffen. Vier sind der Polizei bereits bekannt.

Der geschädigte Mann erlitt Nasenbluten und Prellungen. Rettungskräfte führten bei ihm eine ambulante Erstversorgung durch. Zum Tathergang befragt, machte das aus Eritrea stammende Opfer jedoch keinerlei Angaben. Auch die fünf tatverdächtigen Landsmänner schwiegen zum Tatvorwurf. Die Schweriner Kriminalpolizei hat umgehend die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen.

Am Zippendorfer Strand kam es am selben Tag zu einer weiteren körperlichen Auseinandersetzung. Den bisherigen Erkenntnissen der Polizei zufolge war dem ein Streit zwischen einer 18-jährigen Syrerin und ihrem Ex-Partner vorausgegangen. Die junge Frau, die in einer Güstrower Betreuungseinrichtung wohnt, wollte über das Osterwochenende ihre Familie in Schwerin besuchen. Zufällig begegnete sie ihrem 17 Jahre alten, ebenfalls aus Syrien stammenden Ex, von dem sie sich einige Monate zuvor getrennt habe, in der Straßenbahn. Der verbale Streit, eskalierte schließlich am Zippendorfer Strand weiter. Hier schubste der tatverdächtige Jugendliche die Frau zu Boden. Als ihr 22-jähriger Begleiter schlichtend eingriff, wurde er plötzlich von einem 18-jährigen Freund des Exmannes geschlagen. Auch der 17-Jährige wurde nun handgreiflich. Er schlug unvermittelt auf einen unbeteiligten Jugendlichen ein. Anschließend entfernte er sich zusammen mit seinem Freund.

Die Schweriner Polizisten konnten die beiden Tatverdächtigen noch am Strand anhalten und deren Identität klären. Sie müssen sich nun wegen der gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung verantworten.

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