Sicherung des gesamtheitlichen Bildungsauftrages der Beruflichen Schulen

Die Beruflichen Schulen müssen im Interesse der Zukunftssicherung unseres Landes auch bei rückläufigen Schülerzahlen ihren Bildungsauftrag erfüllen. Die Wirtschaft fordert deshalb die Landesregierung auf, dafür geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen.

Berufliche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern haben sich als wichtiger Partner der Unternehmen in der dualen Berufsausbildung bewährt. Sie sind für die Vermittlung der fachtheoretischen Inhalte in den Berufsschulen verantwortlich. Das ist ihre Kernaufgabe, die mit hoher Qualität und ohne Unterrichtsausfall gewährleistet werden muss. Zum Bildungsauftrag der Beruflichen Schulen gehören aber auch vollzeitschulische Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss bzw. zur Hochschulreife führen.

„Überall dort, wo es duale Berufsabschlüsse gibt, brauchen wir keine parallelen vollzeitschulischen Ausbildungsgänge. In bestimmten Berufsbereichen, wie z. B. bei den Gesundheitsberufen oder den Pflegeberufen ist die duale Berufsausbildung wenig ausgeprägt. Hier muss es weiterhin genügend vollzeitschulische Angebote geben,“ so Klaus-Michael Rothe, IHK-Hauptgeschäftsführer.

Die Schweriner IHK fordert auch den Erhalt von Fachoberschulen und Fachgymnasien. Für Absolventen der Berufsausbildung muss über den Erwerb der Fachhochschulreife bzw. der Hochschulreife der Zugang zu den Hochschulen weiter offen gehalten werden.

„Mecklenburg-Vorpommern droht in den kommenden Jahren ein deutlicher Fachkräftemangel. Deshalb muss alles getan werden, um die Jugendlichen im Land zu halten. Nur mit attraktiven Ausbildungs- und Studienangeboten können wir der Abwanderung junger Menschen konkret entgegenwirken. Auch bei Vorrang der dualen Berufsausbildung darf deshalb die weiterführende vollzeitschulische Bildung nicht auf der Strecke bleiben,“ betont Rothe.

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