Zum Schutz vor dem Erreger der Geflügelpest
Aufstallung von Geflügel in der Landeshauptstadt angeordnet Schwerin – Zum Schutz vor dem Erreger der Geflügelpest: Ab heute (Montag, 14. November 2016) dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in der Landeshauptstadt Schwerin nicht mehr ungeschützt im Freien gehalten werden. Eine entsprechende tierseuchenrechtliche Verfügung zur Aufstallung von Geflügel hat der Landrat am […]
Zum Schutz vor dem Erreger der Geflügelpest mehr »