Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Kindesmissbrauch

Gründungsmitglied des „Power for Kids e.V.“ soll in mindestens 16 Fällen übergriffig geworden sein.

Der Vorwurf wiegt schwer: Sexueller Missbrauch von Kindern und Verbreitung jugendpornografischer Schriften. Am vergangenen Freitag hat das Amtsgericht Schwerin auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen einen 41-jährigen Mann aus Schwerin angeordnet. Der Beschuldigte, bei dem es sich um ein Gründungsmitglied des gemeinnützigen Kinder- und Jugendvereins „Power for Kids e.V.“ handelt, stehe demnach in Verdacht, in den Jahren 2014 und 2015 im Rahmen seiner Betreuungstätigkeit in insgesamt sechzehn Fällen mehrere männliche Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren – teils erfolgreich – aufgefordert zu haben, sich vor ihm zu entblößen und einige der Kinder gegen ihren Willen im Genitalbereich berührt zu haben. Darüber hinaus soll er zwei Kindern Videos vorgeführt haben, in denen vermutlich 15- bis 16-jährige Personen bei sexuellen Handlungen gezeigt werden.

Bei einer Verurteilung wegen des sexuellen Missbrauchs droht dem Verdächtigen eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Die Verbreitung jugendpornografischer Schriften kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

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