Staatsanwaltschaft setzt 3.000 Euro Belohnung aus

Missbrauchstäter weiterhin auf freiem Fuß

Phantombild des Missbrauchstäters. (c) PP RostockDer Sexualstraftäter, der sich am 15. Dezember 2015 im Schweriner Schlossgarten an einem 11-jährigen Jungen verging, ist weiterhin auf freiem Fuß. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft Schwerin jetzt eine Belohnung von 3.000 Euro für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters führen, ausgesetzt.

Der Täter hatte den Jungen, der sich auf dem Weg zur Schule befand, am Morgen des besagten Tages in der Herrmannstraße in Höhe Gartenstraße angesprochen und sich als Polizeibeamter ausgegeben. Er erklärte dem Minderjährigen, diesen einem Drogentest unterziehen zu wollten. Zu diesem Zweck sollte er ihm zum Schlossgarten begleiten, wo angeblich eine Kollege in einem Zelt warte und den Test durchführen wolle. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Angaben des Mannes folgte ihm der Junge. Auf dem „Vulkan“-Spielplatz missbrauchte der Mann das Kind.

Hinweise, die zur Überführung des Täters führen, nimmt die Staatsanwaltschaft Schwerin, Bleicherufer 15, 19053 Schwerin und jede Polizeidienststelle entgegen. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnungen sind ausschließlich für Privatpersonen bestimmt.

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