Frist für Einwendungen gegen die Einziehung der Wegerechte im Schlossgarten läuft am 13.6.08 ab – Bürgerinitiative Offener Schlossgarten leistet Argumentationshilfe
Wer sich gegen die Einziehung der öffentlichen Wegerechte im Schlossgarten aussprechen will, findet ab sofort Argumentationshilfe auf der Seite www.offenerschlossgarten.de im Internet unter dem Punkt „Aktuelles“. „Außer an die Stadtverwaltung zu schreiben ist es aus unserer Sicht auch sinnvoll, sich an die Fraktionen der Stadtvertretung zu wenden, die unseres Wissens nicht beteiligt waren, obwohl die Frage der Abgabe der Wegerechte alles andere als unbedeutend für die Bürgerinnen und Bürger Schwerins ist. Wer hier noch Argumente braucht, oder eine Vorlage für ein entsprechendes Schreiben, findet auch dies auf unserer Internetseite“, so Gerhard Reichert, der Sprecher der BI.
Einwendungen gegen die Einziehung können schriftlich oder zu Protokoll bei der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2-6, bis spätestens 13. Juni erhoben werden. Danach müssen Einwendungen nicht mehr berücksichtigt werden. Die BI Offener Schlossgarten hofft, dass möglichst viele Einwohner der Stadt schriftlich deutlich machen, dass sie mit der geplanten Einziehung nicht einverstanden sind.
Inzwischen hat die Stadtverwaltung ein Verkehrskonzept für die Zeit der BUGA vorgelegt und der Stadtvertretung zugeleitet. „Die Stadt hat uns zwar nicht informiert, dass es nun endlich ein Verkehrskonzept gibt, doch wir haben es, werden es auswerten und eine Stellungnahme erarbeiten, die wir den Stadtvertretern zuleiten wollen. Wir appellieren an die Fraktionen der Stadtvertretung, uns anzuhören, bevor sie eine Entscheidung treffen. Wir haben nun fast ein Jahr darauf gewartet, dass die Stadt etwas vorlegt. Nun wollen wir auch gehört werden, bevor die Entscheidung fällt“ fordert Reichert.
Das Verkehrskonzept und die dazu eingegangenen Stellungnahmen sind ebenfalls auf der Internetseite der Bürgerinitiative eingestellt.