Stadtverwaltung informiert zum Beitragsrecht im Straßenausbau

Informations- und Diskussionsveranstaltung am 20. Juni im Demmlersaal

Das Schweriner Rathaus (Foto: M. Michels)

In der gesamten Bundesrepublik Deutschland hat die Diskussion um Sinn und Notwendigkeit von Anliegerbeiträgen beim Ausbau von Straßen Aktualität und Brisanz gewonnen. Ob in Kiel oder Passau, Trier oder Cottbus, überall diskutieren Anlieger und Kommunalpolitik engagiert die Frage, ob und in welchem Umfang die bevorteilten Anlieger einer Straßenausbaumaßnahme an ihren Kosten zu beteiligen sind. Auch in Schwerin sind diese Fragen aktuell.

Um die Diskussion zu versachlichen und die bestehenden Rechtslagen darzustellen, wird in Trägerschaft der Landeshauptstadt Schwerin am 20. Juni, um 18 Uhr im Demmlersaal des Rathauses, Am Markt 14, eine Informations- und Diskussionsveranstaltung stattfinden.

Moderiert wird die Veranstaltung durch den Vorsitzenden des Bauausschusses Sven Klinger. Einen kurzen Vortrag zu den rechtlichen Zwängen und Grenzen der Handlungsoptionen der Fachverwaltung hält der stellvertretende Oberbürgermeister und Baudezernent Bernd Nottebaum. Seinem Vortrag folgen Beiträge des Rechtsanwaltes Hans-Joachim Paar aus Schwerin und eines der führenden und bundesweit bekannten Rechtsexperten Prof. Dr. Marcus Arndt, der mit seinen Rechtspositionen die Diskussion und Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland wesentlich geprägt hat.

Schwerpunkt der Veranstaltung sind rechtliche Grundsatzfragen wie beispielsweise, ob ein sogenannter Investitions- oder Unterhaltungsstau eine beitragsmildernde Rolle spielt, was Anliegerverkehr ist und was nicht, ab wann Straßen als verschlissen und grundhaft zu erneuern gelten und wie richtig oder falsch die unterschiedlich hohen Quoten der Anliegerbeiträge an unterschiedlichen Straßentypen sind. Interessierte Gäste sind herzlich eingeladen.

Quelle: LHS
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